BundID im Aufbau. Was eine föderale Identitätsinfrastruktur leisten muss. – April 2019 im E-Government-Rückblick.

Die BundID entwickelt sich. Im April 2019 ist sie kein Pilotprojekt mehr, aber auch noch keine Infrastruktur im vollständigen Sinn. Sie ist etwas dazwischen: eine wachsende Plattform, die noch nicht die kritische Masse erreicht hat, die sie zur Selbstverständlichkeit macht.

Was das Wachstum bremst, ist kein technisches Problem. Es ist ein strukturelles: das Henne-Ei-Problem digitaler Identitäten.

Was das Henne-Ei-Problem bedeutet

Nutzer:innen richten eine BundID ein, wenn es Dienste gibt, bei denen sie sie brauchen. Behörden integrieren BundID als Anmelde-Option, wenn es Nutzer:innen gibt, die sie nutzen. Solange beides gleichzeitig wächst, aber keines schnell genug, um das andere zu ziehen, bleibt das Wachstum flach.

Was diesen Kreislauf durchbricht, ist kein Anreiz, sondern ein Commitment: Alle neuen OZG-Dienste integrieren BundID als Pflicht, nicht als Option. Nicht als “kann”, sondern als Abnahmekriterium.

Das ist eine politische Entscheidung, die technisch einfach umzusetzen wäre. Was sie erfordert, ist der Wille, Einheitlichkeit über Flexibilität zu stellen. Solange Bundesländer eigene Identitäts-Varianten entwickeln dürfen, konkurriert BundID mit sich selbst.

Was die Online-Ausweisfunktion damit zu tun hat

Die Online-Ausweisfunktion (eID) des deutschen Personalausweises ist seit 2010 verfügbar. Genutzt wird sie wenig. Der Grund ist bekannt: Zu wenige Dienste erfordern sie, zu wenige Bürger:innen haben die PIN aktiviert, zu wenige Lesegeräte sind vorhanden.

BundID kann das ändern, wenn sie eID als Standard-Authentifizierungsweg integriert und diese Integration bei jedem neuen OZG-Dienst mitliefert. Was das in der Praxis bedeutet: Ein Dienst, der BundID integriert, integriert automatisch auch eID als Option. Der Nutzer wählt.

Der einfachere Weg für kurzfristige Nutzerzahlen ist die Benutzername-Passwort-Variante. Aber wer BundID nur als Passwort-Portal baut, verschwendet das Potenzial. Die mittelfristige Stärke liegt in einem vertrauenswürdigen Identitätsniveau, das Deutschland europäisch anschlussfähig macht.

Was eIDAS für die mittelfristige Planung bedeutet

eIDAS ist das europäische Fundament für grenzüberschreitende digitale Identitäten. Was es für BundID bedeutet: Sie muss nicht nur innerhalb Deutschlands funktionieren, sondern auch mit europäischen Partnern kompatibel sein. Bürger:innen aus anderen EU-Ländern müssen deutsche Verwaltungsdienste nutzen können.

Im April 2019 ist das keine unmittelbare Anforderung für die meisten OZG-Dienste. Es ist aber eine mittelfristige. Wer BundID jetzt so baut, dass die europäische Anschlussfähigkeit nachgereicht werden muss, zahlt später den doppelten Preis.

Was konkret vorzubereiten ist: die EIDAS-Notifizierung des deutschen eID-Systems, die den deutschen Personalausweis für europäische Dienste anerkennbar macht. Die Vorarbeiten dafür sollten 2019 laufen, damit der europäische Kontext 2020 und 2021 nicht als Überraschung kommt.

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