OZG im zweiten Jahr. Was aus der Aufbauphase in die Umsetzung muss. – Januar 2019 im E-Government-Rückblick.

Das Onlinezugangsgesetz tritt ins zweite Implementierungsjahr. 2017 wurde der gesetzliche Rahmen gesetzt. 2018 war das Jahr der Struktur: 35 Themenfelder wurden definiert, Federführungsländer bestimmt, der Koordinationsrahmen des IT-Planungsrats aufgebaut. 2019 muss das Jahr der Lieferung werden.

Was das bedeutet: Die erste EfA-Dienste müssen in Produktion gehen. Nicht alle 575. Aber genug, um zu zeigen, dass das Modell funktioniert.

Was aus der Strukturphase gelernt wurde

Das EfA-Modell (Einer für Alle) ist das Herzstück der OZG-Skalierung. Ein Land übernimmt die Federführung für ein Themenfeld, entwickelt den Dienst, und alle anderen Länder können nachnutzen. Was das in der Praxis erfordert, ist 2018 deutlicher geworden als erwartet.

Federführungsländer haben unterschiedliche Kapazitäten. Ein großes Land mit eigenem IT-Dienstleister und erfahrenen Projektteams entwickelt schneller als ein kleines. Was das für die Priorisierung bedeutet: Die Themenfelder, die bei starken Ländern liegen, kommen schneller. Was bei schwächeren liegt, braucht Unterstützung.

Was FITKO (noch in Gründung) hier leisten muss: Ausgleich. Entweder durch direkte Unterstützung schwächerer Federführungsländer oder durch Neuzuordnung von Themenfeldern. Beide Wege erfordern politischen Mut.

Wo die ersten Engpässe sichtbar werden

Was kommunale IT-Dienstleister im Januar 2019 berichten: Für die Nachnutzungsarbeit fehlt Kapazität. Die Entwicklungsphase ist angekündigt. Aber wer integriert die fertigen EfA-Dienste lokal? Wer testet sie in der kommunalen Umgebung? Wer schult die Sachbearbeitenden?

Diese Arbeit liegt zu 100 Prozent auf der kommunalen Ebene. Und die ist strukturell unterfinanziert. Das ist keine neue Diagnose, aber eine wichtige. Wer sie 2019 nicht löst, wiederholt sie 2020 und 2021.

Was helfen könnte: Ein Kapazitätsprogramm, das kommunalen IT-Dienstleistern gezielte Mittel für EfA-Integrationsarbeit zur Verfügung stellt. Nicht als allgemeines Digitalisierungsbudget, sondern gebunden an konkrete Nachnutzungsprojekte.

Was die BundID 2019 braucht

Die BundID ist im Aufbau. Sie soll die zentrale digitale Identität für alle OZG-Dienste werden. Was sie 2019 braucht: mehr Dienste, die sie als Anmelde-Option integrieren. Eine digitale Identität, die bei zehn Diensten funktioniert, ist ein Pilotprojekt. Eine, die bei hundert funktioniert, ist Infrastruktur.

Das Henne-Ei-Problem: Dienste warten auf Nutzer:innen, Nutzer:innen warten auf Dienste. Was diesen Kreislauf durchbricht, ist ein politisches Commitment: Alle neuen OZG-Dienste integrieren BundID als Pflicht, nicht als Option.

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