Sommerpause 2018. Was die ersten OZG-Monate hinterlassen. – August 2018 im E-Government-Rückblick.

August 2018. Der politische Betrieb verlangsamt sich. Was das OZG-Programm in acht Monaten hinterlassen hat, ist eine Struktur, die steht, eine Entwicklung, die läuft, und drei strukturelle Defizite, die im Herbst adressiert werden müssen.

Erstes Defizit: Technische Standards kommen zu spät

Was sich im Sommer bestätigt: Die technische Heterogenität der EfA-Entwicklung ist ein Risiko. Verschiedene Länder entwickeln mit verschiedenen Technologien und nach verschiedenen Architekturen. Was dabei entstehen kann, sind Dienste, die in ihrem Entstehungsland funktionieren, aber schwer nachnutzbar sind.

Was der IT-Planungsrat im Herbst tun muss: verbindliche Schnittstellenstandards beschließen. Nicht Empfehlungen, sondern Anforderungen. Wer EfA-Dienste entwickelt, die diese Standards nicht erfüllen, entwickelt an der Nachnutzbarkeit vorbei.

Die technische Standardisierung ist eine politisch unspektakuläre Aufgabe. Sie verdient trotzdem Aufmerksamkeit, weil von ihr abhängt, ob das EfA-Modell in der Breite funktioniert oder nur in Inseln.

Zweites Defizit: Kommunen sind zu spät im Bild

Was kommunale IT-Dienstleister im Sommer 2018 berichten: Sie wissen, dass EfA-Dienste kommen werden. Sie wissen aber nicht wann, welche, mit welchen Anforderungen, und mit welcher Unterstützung. Das macht Kapazitätsplanung unmöglich.

Was der IT-Planungsrat und die Koordination des OZG-Programms leisten müssen: eine rechtzeitige Kommunikation mit der kommunalen Ebene. Nicht erst, wenn Dienste fertig sind, sondern mindestens sechs bis zwölf Monate vorher. Kommunale IT-Dienstleister, die keine Vorlaufzeit für Integrationsplanung bekommen, werden zu Engpässen.

Was das erfordert: eine laufende Roadmap der EfA-Dienste, die für kommunale Planungszwecke zugänglich ist. Diese Roadmap muss aktuell gehalten werden und realistische Zeitangaben enthalten.

Drittes Defizit: Nutzerperspektive fehlt in der Entwicklung

Was Nutzertests der ersten entwickelten Dienste zeigen: Viele Antragsprozesse sind aus der Verwaltungslogik heraus konzipiert, nicht aus der Bürger:innen-Perspektive. Felder, die für Sachbearbeitende selbstverständlich sind, sind für Antragstellende verwirrend. Prozessschritte, die verwaltungsintern notwendig sind, erscheinen nach außen sinnlos.

Was das kostet: Dienste, die technisch funktionieren, aber kaum genutzt werden. Ein digitaler Dienst, der niemand nutzt, erfüllt das OZG-Ziel nicht.

Was die Lösung ist, ist bekannt: nutzerzentrierte Entwicklung, die Bürger:innen von Anfang an in den Entwicklungsprozess einbezieht. Was fehlt, ist die Umsetzung dieses Prinzips als verbindliche Anforderung für alle EfA-Dienste.

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