Koalitionsvertrag beschlossen. Was das digitale Kapitel verspricht. – März 2018 im E-Government-Rückblick.

Am 12. März unterzeichnen CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag. Die neue Bundesregierung unter Angela Merkel steht. Was das digitale Kapitel enthält, ist mehr als die üblichen Bekundungsformeln, aber weniger als eine Umsetzungsplanung.

Für die Verwaltungsdigitalisierung sind drei Punkte relevant: das Bekenntnis zum OZG, die Ankündigung eines Registermodernisierungsgesetzes, und die Aussage zur BundID als digitalem Identitätssystem.

Was der Koalitionsvertrag zum OZG sagt

Das OZG wird im Koalitionsvertrag explizit benannt und als Priorität der Bundesregierung ausgewiesen. Was das bedeutet: Das Programm hat politische Rückendeckung auf Bundesebene für vier Jahre. Das ist keine Trivialität. Programme ohne Koalitionsvertragsverankerung haben es schwerer, Ressourcen und Aufmerksamkeit zu halten.

Was offen bleibt: die konkrete Finanzierung. Der Koalitionsvertrag enthält keine Aussage darüber, wie viel der Bund in die OZG-Umsetzung investiert, und über welche Mechanismen Länder und Kommunen unterstützt werden.

Was das in der Praxis bedeutet: Die Bundesministerien werden in den nächsten Monaten operationalisieren müssen, was der Koalitionsvertrag politisch zugesagt hat. Die Lücke zwischen politischer Absicht und operativer Finanzierung muss 2018 geschlossen werden.

Was die Registermodernisierung jetzt braucht

Der Koalitionsvertrag kündigt ein Registermodernisierungsgesetz an. Was damit gemeint ist: Die Grundlage für das Once-Only-Prinzip schaffen. Bürger:innen sollen Daten nur einmal an den Staat übermitteln, der Staat nutzt sie intern weiter.

Das erfordert, dass Register miteinander kommunizieren können. Was das im deutschen System bedeutet: eine gemeinsame Identifikationslogik für natürliche Personen. Die Steuernummer ist ein Kandidat. Die datenschutzrechtlichen Implikationen einer zentralen Personenkennung sind nicht trivial, und der Koalitionsvertrag löst diese Frage nicht.

Was die nächsten Monate zeigen werden: Wie das zuständige BMI die Erarbeitung des Gesetzentwurfs angeht, und wie es den Datenschutzkonflikt handhaben wird. Wer diesen Konflikt ignoriert, verliert Zeit bei der Verabschiedung. Wer ihn frühzeitig adressiert, kann ihn lösen.

Was die neue Regierung jetzt tun muss

Der Koalitionsvertrag ist ein Vertrag. Was er nicht ist: ein Projektplan. Was die neue Bundesregierung in den ersten 100 Tagen tun muss, um digitale Ankündigungen in reale Programme zu übersetzen: Ressourcen zuweisen, Verantwortlichkeiten klären, und mit den Ländern über die Finanzierungsarchitektur des OZG sprechen.

Was erfahrungsgemäß passiert: Die ersten 100 Tage sind geprägt von Ministeriumsaufbau, Postenbesetzungen und politischen Prioritäten, die dringlicher erscheinen als Digitalisierungsprogramme. Was dagegen hilft: eine Staatssekretärs-Koordination, die das digitale Kapitel aktiv treibt.

Was 2018 entscheidend bleibt: Die Themenfeld-Zuordnungen im OZG müssen im ersten Halbjahr abgeschlossen sein. Jede Verzögerung bei der Strukturentscheidung kostet Entwicklungszeit.

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