Koalitionsverhandlungen. Was der digitale Kurs der GroKo bedeutet. – Februar 2018 im E-Government-Rückblick.
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD laufen. Was im Februar 2018 in den Verhandlungsgruppen erarbeitet wird, wird für vier Jahre die Bundesdigitalpolitik prägen. Das digitale Kapitel ist eines der umstritteneren, weil es Schnittstellen zu Wirtschafts-, Infrastruktur- und Bildungspolitik hat.
Was für die Verwaltungsdigitalisierung relevant ist: Wie stark das OZG im Koalitionsvertrag verankert wird, und was zu den Voraussetzungen gesagt wird.
Was ein starkes digitales Kapitel leisten würde
Ein Koalitionsvertrag, der das OZG aktiv benennt und mit konkreten Maßnahmen unterlegt, hat eine steuernde Wirkung. Was ein schwaches digitales Kapitel, das nur allgemeine Digitalisierungsbekundungen enthält, bewirkt: Es lässt den Bundesministerien Spielraum, der nicht immer zugunsten schneller Umsetzung genutzt wird.
Was konkret stehen sollte: ein Bekenntnis zur finanziellen Mitfinanzierung der OZG-Umsetzung, ein Zeitplan für das Registermodernisierungsgesetz, und eine Aussage zur BundID als föderalem Standard für digitale Identität. Diese drei Punkte sind nicht optional, wenn das OZG bis 2022 liefern soll.
Was erfahrungsgemäß in Koalitionsverträgen passiert: Generelle Formulierungen, die vieles ermöglichen und nichts erzwingen. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet: Sie hängt dann an der Entschlossenheit der Ressorts, nicht an einer vertraglichen Verpflichtung.
Was die Ressortstruktur für die Digitalpolitik bedeutet
Wer die Federführung für Digitalpolitik bekommt, entscheidet mit über den Umsetzungserfolg. Was bekannt ist: Das BMI wird für das OZG zuständig bleiben. Was noch offen ist: Ob es ein eigenes Digitalministerium geben wird, und wie die Koordination zwischen den Ressorts gestaltet wird.
Ein dezentrales Modell, in dem jedes Ressort seine Digitalpolitik selbst macht, hat Stärken und Schwächen. Die Stärke: Ressorts kennen ihre Fachdomäne. Die Schwäche: Querschnittsfragen wie Registermodernisierung, Identitätsinfrastruktur und Cloud-Strategie fallen durch die Raster, wenn niemand explizit für die Querschnittsperspektive zuständig ist.
Was das OZG braucht: eine Ressortstruktur, die die Querschnittskoordination ermöglicht. Ob das durch ein Digitalministerium oder durch starke interministerielle Koordination erreicht wird, ist sekundär. Was zählt, ist das Ergebnis.
Was die Kommunen von der neuen Koalition erwarten
Kommunen sind die Umsetzungsebene des OZG. Was sie von der neuen Bundeskoalition erwarten: finanzielle Unterstützung für die Nachnutzung von EfA-Diensten, klare Schnittstellen-Standards, und ein Registermodernisierungsgesetz, das das Once-Only-Prinzip tatsächlich einlöst.
Was sie erfahrungsgemäß bekommen: ein Koalitionsvertrag, der die kommunale Ebene als wichtig anerkennt, aber die konkrete Finanzierung offen lässt. Das Konnexitätsprinzip, das besagt, dass derjenige zahlt, der bestellt, ist im Bundesstaatssystem eine chronische Konfliktlinie.
Was das bedeutet: Die kommunale Interessenvertretung ist gut beraten, die Verhandlungsphase aktiv zu nutzen, um konkrete Finanzierungszusagen einzufordern.
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