OZG im ersten Jahr. Was aus dem Gesetz ein Programm machen muss. – Januar 2018 im E-Government-Rückblick.

Das Onlinezugangsgesetz ist seit August 2017 in Kraft. Januar 2018 ist der erste Monat des ersten vollständigen Umsetzungsjahres. Was das bedeutet: Die gesetzliche Verpflichtung ist da. Das Programm dahinter muss erst noch aufgebaut werden.

Was in diesen ersten Wochen auf den Tisch kommt, sind die grundlegenden Fragen: Wer koordiniert? Wie werden die 575 Verwaltungsleistungen strukturiert? Wer übernimmt welche Federführung?

Was die Themenfeld-Struktur leisten soll

575 Verwaltungsleistungen sind zu viele, um sie einzeln zu koordinieren. Was der IT-Planungsrat im ersten Quartal erarbeitet, ist eine Strukturierung in Themenfelder. Zusammengehörende Leistungen werden gebündelt, ein Federführungsland übernimmt die Verantwortung für ein Themenfeld.

Das ist eine sinnvolle Architektur. Sie reduziert Koordinationskomplexität. Statt 575 parallele Projekte zu managen, werden 35 Themenfelder koordiniert, die jeweils mehrere Leistungen umfassen.

Was sie erfordert: klare Zuordnungskriterien. Welches Land übernimmt welches Themenfeld, nach welchen Kriterien? Kompetenz, Kapazität, politisches Interesse? Die Antwort auf diese Frage entscheidet, wie schnell die Entwicklungsphase beginnen kann.

Was die Erfahrung aus anderen föderalen Programmen zeigt: Je länger die Aushandlung der Zuordnungen dauert, desto kürzer wird die Entwicklungszeit. Tempo bei der Strukturentscheidung ist keine Ungeduld, sondern Ressourcenmanagement.

Was der IT-Planungsrat als Steuerungsgremium leisten muss

Der IT-Planungsrat ist das zentrale Koordinationsgremium für die föderale IT. Was er für das OZG leisten muss, geht über seinen bisherigen Auftrag hinaus: nicht nur Standards setzen und Beschlüsse fassen, sondern ein Umsetzungsprogramm steuern.

Das erfordert andere Arbeitsweisen als bisher. Ein Gremium, das vier Mal im Jahr tagt, kann kein agiles Programm steuern. Was das in der Praxis bedeutet: untergeordnete Strukturen, die zwischen den Sitzungen operative Entscheidungen treffen können. Arbeitsgruppen, Projektbüros, und klare Delegationsketten.

Was 2018 noch fehlt: genau diese operative Infrastruktur. Sie muss im ersten Quartal aufgebaut werden, wenn das Umsetzungsjahr nicht zu spät starten soll.

Was die Bundesebene liefern muss

Das OZG ist ein Bund-Länder-Programm. Was die Bundesebene in den ersten Monaten liefern muss: eine klare Aussage, was der Bund selbst digitalisiert, was er koordiniert, und was er finanziert. Diese drei Rollen sind zu unterscheiden.

Was die Länder erwarten: dass der Bund nicht nur Anforderungen stellt, sondern auch Ressourcen bereitstellt. Was noch nicht klar ist: wie die finanzielle Beteiligung des Bundes an der OZG-Umsetzung konkret aussehen wird. Das ist eine Frage, die 2018 entschieden werden muss, damit die Länder planen können.

Was das für die Kommunen bedeutet: Sie warten doppelt, auf Länder-Entscheidungen und auf Bundes-Entscheidungen. Wer in der Kommunalverwaltung heute mit der OZG-Planung beginnen will, braucht Planungssicherheit, die noch nicht vollständig da ist.

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