Jahresrückblick 2017. Das OZG-Jahr zwischen Beschluss und Stillstand. – Dezember 2017 im E-Government-Rückblick.
Das Jahr 2017 endet mit einem Paradox: Das OZG ist in Kraft, aber das Programm zur Umsetzung hat kaum begonnen. Was das Wahljahr gekostet hat, ist nicht das Gesetz, sondern die Monate, die für operative Planung hätten genutzt werden können.
Was 2017 geleistet hat
Das Jahr hat das Wichtigste geleistet: das Onlinezugangsgesetz . Was am 18. August 2017 in Kraft trat, ist ein rechtlicher Meilenstein. Deutschland hat erstmals eine gesetzliche Verpflichtung mit konkretem Datum für die Digitalisierung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen.
Was das bedeutet, wird sich in den nächsten fünf Jahren zeigen. Ein Gesetz ohne Umsetzung ist nur Text. Was aus dem Text ein Programm macht, ist die operative Arbeit, die noch vor uns liegt.
Was 2017 außerdem geleistet hat: WannaCry als Realtest der öffentlichen IT-Sicherheit. Das Ergebnis war unbequem. Was es für die Verwaltungsdigitalisierung lehrt: Sicherheit muss von Anfang an mitgedacht werden, nicht nachträglich.
Was hinter den Erwartungen blieb
Die operative Planung des OZG hat 2017 nicht begonnen. Was das Wahljahr und die gescheiterten Jamaica-Verhandlungen kosten: mindestens sechs Monate Vorlaufzeit. Die Themenfeld-Zuordnungen, die eigentlich im Herbst 2017 hätten beschlossen werden sollen, werden frühestens im Frühjahr 2018 kommen.
Das ist kein dramatischer Rückschlag. Es ist eine Verzögerung, die mit Nachdruck 2018 aufgeholt werden kann. Was das erfordert: eine neue Bundesregierung, die in den ersten hundert Tagen die OZG-Operationalisierung als Priorität behandelt.
Was 2018 nachholen muss
Das erste Quartal 2018 muss drei Dinge leisten: Erstens, einen Koalitionsvertrag mit substanziellem digitalem Kapitel. Zweitens, einen IT-Planungsrat s-Beschluss über Themenfeld-Zuordnungen. Drittens, den Start der FITKO -Gründungsplanung.
Was das zweite und dritte Quartal 2018 leisten muss: die ersten EfA-Entwicklungsprojekte in Gang bringen, technische Standards beschließen, und mit der kommunalen Ebene in strukturierten Dialog über Integrationsvorbereitung treten.
Fünf Jahre Umsetzungszeit: fast vier bleiben. Was in diesen vier Jahren zählt, ist nicht das Konzept, sondern die Lieferung.
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