OZG offiziell in Kraft. Was die fünf Jahre bis 2022 erfordern. – August 2017 im E-Government-Rückblick.
Am 18. August 2017 tritt das Onlinezugangsgesetz in Kraft. Was damit beginnt: eine fünfjährige Umsetzungsphase, in der 575 Verwaltungsleistungen digitalisiert werden sollen. Was das bedeutet, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Was schon jetzt klar ist: Das Gesetz allein reicht nicht.
Was in fünf Jahren erledigt sein muss
575 Leistungen in fünf Jahren. Das klingt machbar. Was es strukturell erfordert, ist komplexer: Ein föderales System mit 16 Ländern und über 11.000 Kommunen muss koordiniert digitalisieren. Nicht jede Kommune entwickelt jeden Dienst selbst. Das EfA-Modell sieht vor, dass Federführungsländer entwickeln und die anderen nachnutzen.
Was das EfA-Modell erfordert: funktionierende Nachnutzungsmechanismen. Was diese erfordern: technische Standards, Koordinationsstrukturen, und Kapazität auf der nachnutzenden Seite. Keines davon ist am 18. August automatisch vorhanden.
Was die Uhr, die am 18. August zu ticken beginnt, bedeutet: Die Zeit, die für Struktur und Konzept ausgegeben wird, ist Zeit, die nicht für Entwicklung und Umsetzung zur Verfügung steht. Was 2018 und 2019 an Strukturdiskussion verbraucht wird, fehlt 2021 und 2022.
Was der Wahlkampf mit dem OZG macht
Das OZG tritt in Kraft, vier Wochen vor der Bundestagswahl. Was das bedeutet: Der politische Hauptverantwortliche für das Programm, das Bundesministerium des Innern, ist im Wahlkampfmodus. Was nach der Wahl kommt, ist eine neue Regierung mit neuen Prioritäten.
Was das für die Verwaltungsebene bedeutet: Alle Vorarbeiten, die auf Ebene der Beamten möglich sind, sollten jetzt gemacht werden. Themenfeld-Vorschläge, Koordinationsstrukturen, Finanzierungsmodelle. Was die neue Bundesregierung nach September braucht, ist kein Konzept, sondern ein Beschlusspaket, das sie in den ersten hundert Tagen verabschieden kann.
Was nicht passieren darf: dass die neue Regierung das OZG als ihr Projekt erst entdecken und dann planen muss. Das kostet mindestens ein Jahr.
Was das OZG für die E-Government-Praxis bedeutet
Das OZG ist ein Wendepunkt in der Geschichte der deutschen Verwaltungsdigitalisierung. Was vorher fehlte, war eine gesetzliche Verpflichtung mit konkretem Datum. Was sie verändert: die Verbindlichkeit von Digitalisierungsvorhaben.
Was das für Behörden bedeutet, die bisher “freiwillig” digitalisierten: Der Druck steigt. Wer bis 2022 nicht liefert, verletzt Recht, nicht nur Erwartungen. Das ist ein anderer Hebel als Bekundungen in Koalitionsverträgen.
Was für die nächsten fünf Jahre zählt: nicht Konzepte, sondern Lieferung. Das OZG misst Ergebnisse. Ergebnisse sind digitale Dienste, die Bürger:innen nutzen können. Alles andere ist Vorbereitung.
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