OZG in Kraft. Was die ersten Wochen nach dem Beschluss zeigen. – Juli 2017 im E-Government-Rückblick.

Das OZG ist beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und das formelle Inkrafttreten stehen in den nächsten Wochen an. Was die ersten Reaktionen auf Länder- und Kommunalebene zeigen: Das Gesetz wird ernst genommen. Und die Fragen, die es aufwirft, sind größer als erwartet.

Was Länder und Kommunen jetzt fragen

Was in den Wochen nach dem Bundestags-Beschluss in Länderministerien und Kommunalverbänden diskutiert wird, ist nicht das Ob, sondern das Wie. Wie sieht die Themenfeld-Zuordnung konkret aus? Wer gibt Federführungen für welche Leistungen? Welche finanziellen Mittel stellt der Bund bereit?

Was diese Fragen gemeinsam haben: Sie können nicht von den Ländern allein beantwortet werden. Sie erfordern einen IT-Planungsrat -Beschluss. Und der IT-Planungsrat wird erst nach der Bundestagswahl im Herbst mit einer neuen Bundesregierung zusammenarbeiten.

Das ist eine der Herausforderungen des Wahljahrs: Das Gesetz ist beschlossen, aber die operative Planung muss auf den Start der neuen Bundesregierung warten. Was in dieser Zwischenphase trotzdem möglich ist: Vorarbeiten auf Länderebene, die die Zeit nach September verkürzen.

Was der IT-Planungsrat vor der Wahl noch tun kann

Der IT-Planungsrat kann noch vor der Bundestagswahl auf Arbeitsebene Vorbereitungen treffen. Was konkret möglich ist: ein Entwurf für die Themenfeld-Zuordnung, der nach der Wahl beschlossen werden kann. Eine Liste der Länder, die grundsätzlich für welche Federführungsrollen geeignet sind. Vorabsprachen zur Finanzierungsarchitektur.

Das ist verwaltungsvorausschauendes Handeln. Es setzt voraus, dass die verantwortlichen Beamten das Gesetz ernst nehmen, auch wenn der politische Chef gerade mit dem Wahlkampf beschäftigt ist.

Was nicht in der Verantwortung der Verwaltungsebene liegt: politische Entscheidungen über Finanzierung und Prioritätensetzung. Die müssen warten. Was in ihrer Verantwortung liegt: alles vorzubereiten, damit diese Entscheidungen nach der Wahl sofort getroffen werden können.

Was Kommunen im Sommer 2017 vorbereiten sollten

Kommunen sind am Ende der OZG-Kette: Sie müssen die entwickelten EfA-Dienste in ihre IT-Infrastruktur integrieren und den Bürger:innen zugänglich machen. Was das erfordert, wissen viele Kommunen im Sommer 2017 noch nicht genau.

Was kommunale IT-Dienstleister jetzt tun sollten: ihre bestehende IT-Landschaft inventarisieren. Welche Fachverfahren laufen auf welchen Systemen? Welche Schnittstellen gibt es? Was ist proprietär? Diese Analyse ist unabhängig davon, welche EfA-Dienste konkret kommen werden. Sie ist die Grundlage für die Integrationsplanung.

Was der Sommer dafür bietet: Zeit für strategische Analyse, ohne den Druck laufender Projekte.

Hat Sie das Thema interessiert?

Wenn Sie die OZG-Vorbereitung für Ihre Kommunalverwaltung oder Ihren IT-Dienstleister strukturieren wollen: Nutzen Sie das Kontaktformular unten.