OZG verabschiedet. Was das Gesetz bedeutet und was es nicht bedeutet. – Juni 2017 im E-Government-Rückblick.

Der Bundestag verabschiedet das Onlinezugangsgesetz . Was das bedeutet: Deutschland hat erstmals eine gesetzliche Verpflichtung, alle wesentlichen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital zugänglich zu machen. Das ist ein Datum, das Verwaltungsgeschichte markiert.

Was es nicht bedeutet: dass die Verwaltungsdigitalisierung damit erledigt ist. Das Gesetz ist der Beginn, nicht das Ende.

Was das OZG rechtlich festschreibt

Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 die 575 priorisierten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Was das rechtlich bedeutet: Es ist eine staatliche Handlungspflicht. Was es in der Praxis bedeutet: Wer diese Pflicht nicht erfüllt, ist nicht dem Gesetz konform.

Was das Gesetz nicht regelt: Wie genau die Umsetzung aussieht. Das ist bewusst so gestaltet. Die operative Architektur, die Themenfeld-Struktur, das EfA-Modell, die Finanzierung: Das alles wird durch den IT-Planungsrat und zwischen Bund und Ländern geregelt.

Was das für die Kommunen bedeutet: Sie sind durch das Gesetz verpflichtet, auch wenn sie nicht direkt seine primären Adressaten sind. Länder müssen sicherstellen, dass Kommunen die nötigen Ressourcen haben, um die Pflicht zu erfüllen.

Was jetzt sofort passieren muss

Das Gesetz wird in den nächsten Wochen durch Bundespräsident und Bundesrat abschließend behandelt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Was danach sofort passieren muss: der IT-Planungsrat muss die Themenfeld-Zuordnungen beschließen und den Koordinationsrahmen für die Umsetzung festlegen.

Was nicht passieren darf: eine Pause, weil gerade Bundestagswahlkampf ist. Das Gesetz gilt unabhängig von Wahlkämpfen. Was die Verwaltungsebene jetzt tun muss, ist nicht abwarten, bis nach der Wahl eine neue Koalition die Prioritäten gesetzt hat. Was nötig ist, kann auf Verwaltungsebene sofort beginnen.

Was der neue Bundestag nach September sicherstellen muss: dass das OZG-Programm mit ausreichend Budget ausgestattet wird, dass die FITKO -Gründung vorangetrieben wird, und dass die ersten EfA-Entwicklungsprojekte auf Kurs sind.

Was das OZG für die internationale Einordnung bedeutet

Deutschland ist im internationalen Vergleich der digitalen Verwaltung kein Spitzenreiter. Was das OZG ändert: Es schafft den rechtlichen Rahmen, den erfolgreiche Länder wie Estland, Dänemark oder Österreich schon länger hatten.

Was das OZG nicht ändert: die strukturellen Defizite. Föderalismus, kommunale Unterfinanzierung, Legacy-IT, Datenschutzkomplexität. Diese Probleme existieren weiter, auch mit einem guten Gesetz.

Was der Unterschied zu erfolgreicheren Ländern oft ist: nicht fehlendes Recht, sondern fehlende Umsetzungsdisziplin. Das Gesetz ist da. Die Disziplin muss noch bewiesen werden.

Hat Sie das Thema interessiert?

Wenn Sie die Auswirkungen des OZG auf Ihre Behörde einordnen wollen: Das Kontaktformular unten ist der direkteste Weg.