E-Government vor der Zielgeraden. Was der Frühsommer bringt. – April 2017 im E-Government-Rückblick.

April 2017. Das Onlinezugangsgesetz ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Was parallel passiert: In genau 13 Monaten, am 25. Mai 2018, wird die DSGVO anwendbar. Behörden, die das noch nicht auf dem Schirm haben, werden es in den nächsten Wochen merken.

Was die DSGVO-Uhr für Behörden bedeutet

13 Monate bis zur DSGVO-Anwendbarkeit. Was das für Behörden bedeutet: Es ist noch Zeit, aber nicht mehr viel. Was in diesen 13 Monaten erledigt sein muss: Datenverarbeitungsverzeichnisse erstellen, Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungen durchführen, technische und organisatorische Maßnahmen anpassen, und Datenschutzbeauftragte benennen oder bestätigen.

Was Behörden, die damit noch nicht begonnen haben, jetzt tun sollten: eine DSGVO-Readiness-Analyse. Wo stehen wir? Was fehlt? Was ist bis Mai 2018 realistisch abzuschließen? Was muss danach noch nachgeholt werden?

DSGVO und E-Government-Digitalisierung sind nicht dasselbe, aber sie überlappen. Wer heute digitale Dienste entwickelt, ohne die DSGVO-Anforderungen einzuplanen, entwickelt Dienste, die 2018 nachgebessert werden müssen.

Was die Länder- E-Government-Gesetz e zeigen

Fast alle Bundesländer haben mittlerweile eigene E-Government-Gesetze. Was diese Gesetze zeigen: Die normative Grundlage für digitale Verwaltung ist bundesweit vorhanden. Was sie auch zeigen: Normative Grundlagen allein bringen keine digitalen Dienste.

Was die Umsetzungsrealität der Länder-E-Government-Gesetze lehrt: Gesetze, die Anforderungen stellen ohne Ressourcen bereitzustellen, werden langsam umgesetzt. E-Akte-Pflichten, die ohne Finanzierung für Migration beschlossen wurden, sind in manchen Ländern jahrelang ignoriert worden.

Was das für das OZG bedeutet: Es darf nicht dasselbe Muster wiederholen. Ein Gesetz ohne Finanzierungsarchitektur und ohne Konsequenzen für Nichtumsetzung hat schwache Wirkung. Was das OZG stark macht, sind nicht die gesetzlichen Verpflichtungen allein, sondern die Umsetzungsstruktur, die dahintersteht.

Was der April für die kommunale IT-Praxis bringt

Kommunale IT-Dienstleister sind im Frühjahr 2017 in einer Vorbereitungsphase. Was sie wissen: Das OZG kommt. Was sie noch nicht wissen: Welche Dienste werden zuerst kommen? Welche Schnittstellen müssen sie bereitstellen? Welche Fachverfahren müssen angepasst werden?

Was kommunale IT-Dienstleister jetzt tun können: eigene Inventarisierungen ihrer Dienstelandschaft beginnen, um zu wissen, was verändert werden muss. Welche Fachverfahren sind proprietär und schwer integrierbar? Welche Schnittstellen fehlen? Diese Analyse hat Wert, unabhängig davon, welche EfA-Dienste konkret kommen.

Hat Sie das Thema interessiert?

Wenn Sie die DSGVO-Vorbereitung und E-Government-Planung zusammendenken wollen: Eine Nachricht über das Kontaktformular unten genügt.