OZG im parlamentarischen Verfahren. Was der Frühling entscheidet. – März 2017 im E-Government-Rückblick.
Das Onlinezugangsgesetz ist im Ausschuss. Was in den Anhörungen und Beratungen des Frühjahrs auf dem Tisch liegt, sind die klassischen Spannungsfelder föderaler Gesetzgebung: Wer zahlt? Wer entscheidet? Welche Fristen sind realistisch?
Was aus den Ausschussberatungen bisher sichtbar wird: Es gibt breiten Konsens über das Ziel. Was noch diskutiert wird, sind die Rahmenbedingungen der Umsetzung.
Was am Gesetzentwurf diskutiert wird
Zwei Kritikpunkte kehren in den Anhörungen wieder. Erstens: Die Frist bis 2022 ist ambitioniert, aber machbar, wenn die Finanzierung gesichert ist. Was fehlt, ist eine Aussage im Gesetz darüber, wie die finanzielle Mitbeteiligung des Bundes an der kommunalen Umsetzung aussieht.
Zweitens: Das EfA-Modell ist konzeptionell sinnvoll, aber es setzt voraus, dass ein Land bereit ist, für andere zu entwickeln, ohne dafür vollständig kompensiert zu werden. Was fehlt, ist ein Finanzierungsmechanismus, der Federführungsländer für den Mehraufwand entlohnt, der durch die Nachnutzbarkeit entsteht.
Beide Punkte sind lösbar. Was sie erfordern, sind politische Entscheidungen über die Finanzarchitektur, die nicht im Gesetzestext selbst stehen müssen, aber in einem Begleitbeschluss des IT-Planungsrat s getroffen werden können.
Was nach dem Beschluss kommt
Ein Gesetz ist kein Programm. Was nach der OZG-Verabschiedung sofort beginnen muss: die operative Planung. Welche 35 Themenfelder? Welches Land übernimmt welche Federführung? Welche Standards gelten?
Diese Fragen können teilweise schon vor dem Gesetzesbeschluss vorbereitet werden. Was der IT-Planungsrat gut täte: die Themenfeld-Zuordnung vorzubereiten, damit sie im Herbst, wenn das neue Parlament konstituiert ist, sofort beschlossen werden kann.
Was nicht passieren sollte: dass die neue Bundesregierung nach der Septemberwahl erst einmal drei Monate braucht, um zu verstehen, was das OZG von ihr erfordert. Was den Übergang glatt macht, ist Vorarbeit.
Was die Kommunen jetzt wissen müssen
Für Kommunen ist das OZG noch abstrakt. Was es konkret bedeutet: Bis 2022 sollen alle wesentlichen Verwaltungsleistungen, die Kommunen erbringen, online zugänglich sein. Was das erfordert: IT-Infrastruktur, Prozessreformen, Personal für die Digitalisierung.
Was Kommunen jetzt tun können: eine eigene Bestandsaufnahme machen. Welche Leistungen erbringen wir? Welche sind schon digital? Welche erfordern Anpassungen? Was kostet das? Diese Analyse jetzt zu machen, spart 2018 und 2019 Zeit.
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