Digitale Verwaltung im Wahlkampf. Was die Parteien versprechen. – Februar 2017 im E-Government-Rückblick.

Die Wahlkampfprogramme nehmen Form an. Alle großen Parteien haben digitale Kapitel. Was darin zur Verwaltungsdigitalisierung steht, variiert in Substanz und Verbindlichkeit. Was das für die praktische E-Government-Arbeit bedeutet, ist eine andere Frage als die, wer die Wahl gewinnt.

Was die Parteien versprechen

Die allgemeinen Bekundungen sind ähnlich: digitale Verwaltung ausbauen, Bürger:innen digitale Zugänge ermöglichen, Bürokratie abbauen. Was sich unterscheidet: der Grad der Konkretheit.

Was substanziell wäre: Aussagen zum Onlinezugangsgesetz und seiner Finanzierung. Aussagen zur Registermodernisierung. Aussagen zum Verhältnis von Bund und Ländern bei der IT-Koordination. Diese Fragen sind nicht glamourös, aber sie entscheiden darüber, ob nach der Wahl etwas passiert oder ob die nächste Legislatur mit denselben Versprechungen beginnt wie die vorherige.

Was die Wahlprogramme selten enthalten: konkrete Finanzierungsaussagen für kommunale Digitalisierung. Das ist die strukturelle Leerstelle, die durch gute Absichtserklärungen nicht gefüllt wird.

Was das OZG im Parlament braucht

Das OZG ist im parlamentarischen Verfahren. Was es braucht, um noch vor der Bundestagswahl verabschiedet zu werden: parteiübergreifenden Konsens über die Kernpunkte, und ausreichend Parlamentszeit im Frühsommer.

Was gefährdet werden könnte: Eine Polarisierung im Wahlkampf, die das OZG zum politischen Spielball macht. Wenn eine Partei das Gesetz in den Wahlkampf zieht, verliert es seinen Status als technisch-administrativer Konsens und wird zum Koalitionsthema.

Was die richtige Strategie für OZG-Befürworter:innen ist: das Gesetz als überparteiliche Notwendigkeit positionieren und im parlamentarischen Verfahren beschleunigen, bevor der Wahlkampf heiß wird.

Was der IT-Planungsrat im Frühjahr 2017 arbeitet

Der IT-Planungsrat arbeitet im Frühjahr 2017 an den Vorbereitungen für die OZG-Umsetzung. Was das bedeutet: auch wenn das Gesetz noch nicht verabschiedet ist, wird operativ vorbereitet. Die Themenfeld-Struktur, die Koordinationsarchitektur, die Rollen von Bund und Ländern.

Diese Vorarbeit ist sinnvoll, denn was nach einer Verabschiedung im Sommer sofort gebraucht wird, kann nicht erst dann begonnen werden. Was der IT-Planungsrat in dieser Phase leistet: einen Implementierungsrahmen, der ab dem ersten Tag nach Inkrafttreten greift.

Was das für die Kommunen bedeutet: Sie sind gut beraten, die IT-Planungsrat-Arbeiten zu verfolgen und früh eigene Positionen einzubringen. Was jetzt im Koordinationsrahmen verankert wird, wird für Jahre gelten.

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