Wahljahr beginnt. Was die Bundestagswahl mit der Verwaltungsdigitalisierung zu tun hat. – Januar 2017 im E-Government-Rückblick.

Martin Schulz wird Ende Januar als SPD-Kanzlerkandidat nominiert. Das Wahljahr 2017 hat politischen Schwung bekommen. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet: Wahlkampfjahre sind keine guten Jahre für unspektakuläre, aber notwendige Gesetzgebung.

Das OZG, das in den vergangenen Jahren vorbereitet wurde, steht auf der parlamentarischen Agenda. Was noch nicht klar ist: ob es noch in dieser Legislatur verabschiedet wird.

Was das Wahljahr für die Digitalpolitik bedeutet

Wahlkampf hat seine eigene Logik. Was Aufmerksamkeit bekommt, ist das, was Wähler:innen bewegt. Verwaltungsdigitalisierung bewegt selten Wähler:innen. Was bewegt: Rente, Gesundheit, Sicherheit, Wohnkosten.

Das bedeutet nicht, dass keine Digitalpolitik gemacht wird. Es bedeutet, dass sie im Schatten der Wahlkampfthemen steht. Was die Bundesregierung im Wahljahr verabschiedet, muss sich als koalitionstragend erweisen. Ein OZG, das beide Koalitionspartner mittragen, hat gute Chancen. Ein OZG, das zum Wahlkampfthema wird, hat schlechtere.

Was die Digitalpolitiker:innen beider Fraktionen in diesen Wochen tun können: das OZG als unstrittigen Konsens positionieren, nicht als parteipolitisches Projekt. Digitale Verwaltung ist keine SPD- oder CDU-Idee. Sie ist eine staatliche Notwendigkeit.

Was am OZG-Entwurf wichtig ist

Der OZG-Entwurf, der im parlamentarischen Verfahren steht, ist der Kern eines Programms, das bis 2022 alle wesentlichen Verwaltungsleistungen online verfügbar machen soll. Was am Entwurf wichtig ist: Er schafft die gesetzliche Verpflichtung. Was er nicht enthält: die operative Architektur, die nötig ist, um diese Verpflichtung umzusetzen.

Das ist kein Fehler im Entwurf, sondern eine bewusste Entscheidung. Das Gesetz gibt den Rahmen vor. Die Umsetzung wird durch den IT-Planungsrat und zwischen Bund und Ländern erarbeitet. Was das heißt: Das Gesetz allein reicht nicht. Was nach dem Gesetz kommt, ist mindestens so wichtig wie das Gesetz selbst.

Was Verbände und Kommunen jetzt tun können: Die Anhörungen zum OZG-Entwurf nutzen, um sicherzustellen, dass die kommunale Perspektive im Gesetz abgebildet ist. Konnexität, Finanzierung, Fristen: Diese Punkte müssen verhandelt werden, bevor das Gesetz beschlossen ist.

Was 2017 für die E-Government-Praxis bedeutet

Unabhängig vom Ausgang der Bundestagswahl gilt: Das E-Government-Gesetz des Bundes ist in Kraft. Länder haben eigene E-Government-Gesetze. Was im Wahljahr nicht ruht, ist die operative Umsetzung.

Was Behörden, die keine Wahlkampfpausen machen, in dieser Zeit tun können: die eigene Digitalstrategie entwickeln, die unabhängig davon gilt, was nach der Bundestagswahl kommt. Denn eine Sache ist sicher: Welche Koalition auch immer nach September regiert, die Forderung nach digitalem Zugang zu Verwaltungsleistungen wird nicht kleiner.

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