Jahresrückblick 2016. Was vor dem OZG steht und was fehlt. – Dezember 2016 im E-Government-Rückblick.

Das Jahr 2016 endet. Was das Onlinezugangsgesetz betrifft: Es kommt. Im parlamentarischen Verfahren, angekündigt für 2017. Was dieses Jahr ohne OZG für die Verwaltungsdigitalisierung geleistet hat, ist trotzdem mehr als nichts.

Was 2016 für die E-Government-Grundlagen gebracht hat

Die DSGVO ist in Kraft getreten. Was das für alle digitalen Verwaltungsdienste bedeutet, die bis Mai 2018 starten oder laufen: Sie müssen DSGVO-konform sein. Wer jetzt anfängt zu planen, hat die Übergangszeit auf seiner Seite.

Die NIS-Richtlinie wurde beschlossen. IT-Sicherheit für kritische Infrastrukturen und digitale Dienste wird europaweit verbindlicher. Was Deutschland daraus macht, entscheidet die Umsetzung in nationales Recht.

Was die geopolitischen Ereignisse, Brexit und Trump-Wahl, für die Verwaltungsdigitalisierung bedeuten: Die Frage der digitalen Souveränität ist vom Randthema zur strategischen Notwendigkeit geworden. Europäische digitale Infrastruktur ist nicht mehr nur ein ideologisches Anliegen, sondern eine praktische Resilienzanforderung.

Was 2016 nicht geleistet hat

Das Onlinezugangsgesetz ist nicht beschlossen worden. Was das bedeutet: Die verbindliche gesetzliche Grundlage für das große Digitalisierungsprogramm fehlt noch. Was 2017 nachholen muss.

Die Registermodernisierung ist nicht vorangekommen. Das Once-Only-Prinzip bleibt Wunsch. Was gelöst werden muss: die Frage einer einheitlichen Personenkennung und die rechtliche Grundlage für den Register-Datenaustausch.

Die kommunale Kapazitätsfrage ist ungelöst. Was Kommunen brauchen, um die kommenden Digitalisierungsanforderungen zu erfüllen, steht in keinem Verhältnis zu dem, was ihnen strukturell zur Verfügung steht.

Was 2017 leisten muss

Das Onlinezugangsgesetz muss im ersten Halbjahr 2017 verabschiedet werden. Was danach sofort beginnen muss: Die operative Planung, die Themenfeld-Zuordnungen, der Start der FITKO -Gründungsplanung.

Was die Bundestagswahl im September bedeutet: Das Gesetz sollte vor der Wahl verabschiedet sein, damit die operative Planung nicht vollständig von der neuen Bundesregierung abhängt. Wer wartet, bis nach der Wahl eine neue Koalition steht, verliert ein weiteres halbes Jahr.

Was 2016 hinterlässt: eine klarere Problemdiagnose als je zuvor, und den Druck, 2017 konkret zu liefern.

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