Digitalgipfel und E-Government-Praxis. Was zwischen Gipfel und Realität liegt. – Oktober 2016 im E-Government-Rückblick.
Der Digitalgipfel der Bundesregierung findet im Oktober statt. Was er zeigt: Deutschland ist gut darin, Digitalisierung zu besprechen. Was es schlechter ist: Digitalisierung umzusetzen.
Das ist keine neue Diagnose. Sie ist im Oktober 2016 nicht weniger wahr als in den Jahren davor.
Was Gipfelkultur für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet
Digitalgipfel, Kongresse, Konferenzen: Die E-Government-Konferenzlandschaft ist reich. Was sie produziert: Austausch, Netzwerke, Sichtbarkeit für das Thema. Was sie nicht produziert: digitale Dienste.
Was zwischen dem Gipfel und einem funktionierenden digitalen Verwaltungsdienst liegt: Planung, Entwicklung, Testing, Deployment, Betrieb. Das sind mühsame, technische, organisatorische Aufgaben, die nicht auf Podien erledigt werden.
Was die Konferenzkultur im besten Fall leistet: dass die richtigen Entscheider:innen die richtigen Impulse bekommen, und dass politischer Wille für die operative Umsetzung entsteht. Was sie im schlechtesten Fall leistet: eine Illusion von Aktivität, die die Lücke zwischen Ambition und Realität verdeckt.
Was die E-Government-Praxis jenseits der Konferenzen braucht
Was in der operativen E-Government-Praxis fehlt, ist nicht Aufmerksamkeit. Es ist Kontinuität. Projekte, die begonnen werden und dann durch Personalwechsel, Budget-Neuzuordnungen oder politische Neuausrichtungen stecken bleiben.
Was das für das Management von Digitalisierungsprojekten bedeutet: Institutionalisierung statt Personenabhängigkeit. Digitalisierungsprojekte, die an einer einzelnen treibenden Person hängen, scheitern, wenn diese Person geht. Was nicht scheitert: Projekte, die in Strukturen eingebettet sind, die das institutionelle Gedächtnis bewahren.
Was kommunale IT-Dienstleister in diesem Herbst praktisch brauchen: keine Gipfelimpulse, sondern klare Informationen darüber, welche technischen Standards für die nächste Generation föderaler Dienste gelten werden. Was der IT-Planungsrat dafür tun kann: diese Standards veröffentlichen, bevor große Entwicklungsprojekte auf falsche Architekturentscheidungen aufgebaut werden.
Was das Vorjahr zum Onlinezugangsgesetz zeigt
Das Onlinezugangsgesetz, das 2017 verabschiedet werden soll, ist im Oktober 2016 noch in der Vorbereitung. Was die parlamentarische Planung zeigt: Es gibt breiten Konsens über die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes. Was noch aussteht, sind die Detailverhandlungen über Fristsetzung, Finanzierung und föderale Verteilung.
Was diese Verhandlungen zeigen werden: ob die politische Bereitschaft zur Verbindlichkeit größer ist als die Neigung zu unverbindlichen Absichtserklärungen. Was die Lehre aus dem EGovG ist: Ein Gesetz ohne Frist und ohne Konsequenzen für Nichteinhaltung ist schwach.
Was das OZG stärker machen sollte: eine klare Deadline, ein Finanzierungsmechanismus, und eine Koordinationsstruktur, die mit FITKO zum institutionellen Standard wird.
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