Sommerpause 2016. Was die Verwaltungsdigitalisierung strukturell bremst. – August 2016 im E-Government-Rückblick.

Sommer 2016. Der politische Betrieb ruht. Eine gute Zeit, um strukturell zu denken, statt auf tagespolitische Impulse zu reagieren.

Was die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland wirklich bremst, ist oft diskutiert und selten präzise beantwortet. Nicht fehlende Technologie. Nicht grundsätzlich fehlendes Recht. Was bremst, sind drei strukturelle Defizite, die hartnäckiger sind als ein fehlender Gesetzesparagraph.

Erstes Defizit: Das Schriftformerfordernis als Bremse

Hunderte von Verwaltungsprozessen können heute technisch digital abgewickelt werden. Was sie im letzten Schritt blockiert: ein gesetzliches Schriftformerfordernis. Für viele Verwaltungsakte ist eine handschriftliche Unterschrift oder deren qualifiziertes elektronisches Äquivalent Pflicht.

Was das in der Praxis bedeutet: Anträge werden digital eingereicht, aber am Ende des Prozesses braucht es ein physisches Dokument oder eine qualifizierte elektronische Signatur. Letztere nutzen in Deutschland wenige.

Was die Lösung ist, ist bekannt: Schriftformerfordernisse in Verwaltungsgesetzen systematisch prüfen und dort, wo sie sachlich nicht notwendig sind, streichen oder durch einfachere Alternativen ersetzen. Das ist Gesetzgebungsarbeit. Viel davon. Und sie ist mühsam.

Was nicht passieren sollte: dieses Defizit als gegeben hinnehmen. Jedes Schriftformerfordernis, das gestrichen wird, digitalisiert einen Prozessschritt ohne IT-Investition.

Zweites Defizit: E-Akte ohne Konsequenz

Die E-Akte ist in Bundesbehörden vorgeschrieben. Was die Vorschrift ohne Vollzug bedeutet: ein schönes Ziel, das viele ignorieren, weil es keine Konsequenzen gibt.

Was das konkret bedeutet: Behörden, die keine elektronische Akte eingeführt haben, verstoßen zwar gegen die Pflicht, aber es passiert ihnen nichts. Was das mit Verhaltensanreizen macht, ist bekannt.

Was helfen würde: Monitoring, das die E-Akte-Einführungsquoten transparent macht, und Konsequenzen, die für Behörden spürbar sind, die ohne sachlichen Grund keine E-Akte haben. Das ist kein bürokratischer Selbstzweck. Ohne E-Akte kein Homeoffice, keine Ortsunabhängigkeit, keine vollständig digitale Bearbeitung.

Drittes Defizit: Konnexität bei kommunaler Digitalisierung

Kommunen sind die Umsetzungsebene für den größten Teil der bürgernächsten Verwaltungsleistungen. Was das Konnexitätsprinzip besagt: Wer bestellt, zahlt. Was in der Praxis oft passiert: Bund und Länder beschließen Digitalisierungsanforderungen, die Kommunen umsetzen müssen, ohne vollständige Kostenerstattung.

Was das Ergebnis ist: Kommunen, die finanziell knappdran sind, digitalisieren nicht oder zu langsam. Was das für das OZG bedeutet: Die Pflicht zur Bereitstellung digitaler Dienste landet bei Kommunen, die Kosten für die Umsetzung aber nicht vollständig refinanziert werden.

Was strukturell gelöst werden muss: ein Finanzierungsmechanismus für kommunale Digitalisierung, der das Konnexitätsprinzip ernst nimmt.

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