Digitale Agenda und der IT-Planungsrat. Was föderale IT-Koordination leisten kann. – Februar 2016 im E-Government-Rückblick.
Der IT-Planungsrat koordiniert seit 2010 die IT-Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Was er in sechs Jahren aufgebaut hat: gemeinsame Standards, eine Koordinationsstruktur für bundesweite IT-Vorhaben, und einen Mechanismus, der ohne ihn schwieriger wäre.
Was er nicht ist: ein Durchführungsorgan. Er beschließt. Wer umsetzt, sind Bund, Länder und Kommunen.
Was der IT-Planungsrat leistet und was nicht
Was der IT-Planungsrat gut kann: Standards setzen, Koordinationsfragen klären, und zwischen Bund und Ländern vermitteln. Was er nicht kann: operative Entscheidungen erzwingen. Seine Beschlüsse sind für die Mitglieder verbindlich, aber Vollzug und Tempo der Umsetzung liegen bei den einzelnen Verwaltungen.
Was das für die Wirksamkeit bedeutet: Ein IT-Planungsrat-Beschluss ist eine starke Empfehlung, die durch politischen Konsens erzeugt wurde. Er ist kein Gesetz. Was ihn in der Wirkung stärkt: wenn Bundesgesetze auf seine Koordinationsrolle verweisen. Was das E-Government-Gesetz in Teilen getan hat, und was ein künftiges Onlinezugangsgesetz deutlicher tun könnte.
Was der IT-Planungsrat im Jahr 2016 arbeitet: an Vorarbeiten für eine stärkere föderale Koordination der Diensteentwicklung. Was als EfA-Modell-Vorläufer bereits diskutiert wird: Dienste nicht 16-mal entwickeln, sondern arbeitsteilig und dann nachnutzen. Diese Idee ist im Februar 2016 noch keine operative Struktur. Sie ist ein konzeptioneller Diskussionsstand.
Was die Digitale Agenda der Bundesregierung verspricht
Die Digitale Agenda 2014-2017 ist das Leitdokument der laufenden Koalition für Digitalisierung. Was sie enthält: Breitbandversorgung, digitale Wirtschaft, E-Government, IT-Sicherheit, Forschung. Was sie bewirkt hat: unterschiedlich.
Was bei der Breitbandversorgung passiert, ist ein eigenes Kapitel. Was bei E-Government passiert, ist das, was der IT-Planungsrat koordiniert und die Bundesministerien entwickeln. Was die Digitale Agenda in diesem Bereich geliefert hat: Das EGovG ist umgesetzt, erste Dienste sind digitalisiert, die E-Akte läuft in einigen Bundesbehörden.
Was offen bleibt: die Frage, ob eine Digitale Agenda ohne Verbindlichkeit und ohne Konsequenzen ausreicht. Was die kommende Legislatur braucht, ist ein Instrument mit mehr Durchsetzungskraft. Das OZG wird diese Lücke füllen.
Was Kommunen im Februar 2016 von IT-Koordination wissen müssen
Für Kommunen ist der IT-Planungsrat ein abstrakteres Gremium. Was sie davon unmittelbar spüren: die Standards, die er beschließt, und die föderalen IT-Infrastrukturen, die durch seine Koordination entstehen.
Was Kommunen im Februar 2016 wissen sollten: Die nächste Generation der Verwaltungsdigitalisierung wird föderale Arbeitsteilung erfordern. Wer heute seine IT-Infrastruktur als Insel aufbaut, die nicht mit föderalen Plattformen verbunden werden kann, baut gegen die Richtung, die sich abzeichnet.
Was das konkret bedeutet: Integrierbarkeit und Schnittstellen-Offenheit sind Anforderungen, die heute in IT-Beschaffungsentscheidungen verankert werden sollten.
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