E-Government 2016. Was vor dem OZG da ist und was fehlt. – Januar 2016 im E-Government-Rückblick.

Januar 2016. Das E-Government-Gesetz des Bundes ( EGovG ) ist seit 2013 in Kraft. Fast drei Jahre. Was es gebracht hat: einen rechtlichen Rahmen für die digitale Verwaltung auf Bundesebene. Pflicht zur E-Akte, Möglichkeit der elektronischen Kommunikation, Grundlagen für digitale Signaturen.

Was es nicht gebracht hat: eine flächendeckende Umsetzung.

Was das EGovG geleistet hat

Das E-Government-Gesetz hat das Fundament gelegt. Was in den drei Jahren seit seinem Inkrafttreten entstanden ist: Landesgesetze, die auf dem Bundesgesetz aufbauen. Erste kommunale Digitalisierungsinitiativen, die sich auf den neuen Rechtsrahmen beziehen. Eine wachsende Debatte darüber, was E-Government konkret bedeutet.

Was es nicht erzwungen hat: Tempo. Ein Gesetz ohne Frist und ohne Konsequenzen für Nichteinhaltung ist eine Einladung, nicht eine Verpflichtung. Was die vergangenen drei Jahre zeigen: Behörden, die digitalisieren wollten, haben den rechtlichen Rahmen genutzt. Behörden, die nicht wollten, haben ihn ignoriert.

Was das für die Zukunft bedeutet: Der nächste Schritt muss verbindlicher sein als das EGovG. Was in der politischen Diskussion als Idee kursiert: ein Onlinezugangsgesetz , das konkrete Fristen für konkrete Leistungen setzt. Diese Idee ist im Januar 2016 noch kein Gesetzentwurf, aber kein Zufall.

Was De-Mail über Verwaltungsdigitalisierung sagt

De-Mail wurde als sichere Alternative zum unverschlüsselten E-Mail-Verkehr entwickelt. Was daraus geworden ist: ein gut gemeintes Projekt, das niemand nutzt.

Was die De-Mail-Geschichte lehrt: Technische Lösungen, die Nutzer:innen aufwändige Registrierungen abverlangen, ohne klaren Mehrwert zu liefern, scheitern an der Praxis. Bürger:innen, die bereits E-Mail nutzen, sehen keinen Grund, sich eine weitere Kommunikationsinfrastruktur anzuschaffen.

Was das für zukünftige digitale Infrastrukturprojekte bedeutet: Nutzerakzeptanz ist keine nachgelagerte Frage. Sie ist die zentrale Frage. Ein digitaler Dienst, den niemand nutzt, erfüllt sein Ziel nicht, egal wie technisch ausgefeilt er ist.

Was die Planer der nächsten Generation digitaler Identitätsinfrastruktur aus De-Mail lernen können: Einfachheit vor Vollständigkeit. Wenige Schritte zur Nutzung. Klarer Nutzen. Verbreitung durch Obligatorik, nicht durch Überzeugung allein.

Was die Länder-E-Government-Gesetze zeigen

Fast alle Bundesländer haben mittlerweile eigene E-Government-Gesetze, entweder beschlossen oder in Vorbereitung. Was sie gemeinsam haben: Sie setzen Anforderungen an die Digitalisierung der Verwaltung in ihrem Land.

Was sie nicht gemeinsam haben: eine einheitliche Architektur. Jedes Land definiert seine eigenen Plattformen, seine eigenen Identifikationsverfahren, seine eigene Servicestruktur. Was das für Bürger:innen bedeutet: In Bayern ist die digitale Verwaltungserfahrung eine andere als in Hamburg oder Thüringen.

Das ist ein bekanntes föderales Muster. Was es kostet: Redundanz, Mehraufwand, fehlende Synergien. Was die Diskussion über ein Onlinezugangsgesetz auf Bundesebene leisten soll: genau diese Heterogenität durch eine gemeinsame Verpflichtung zu reduzieren.

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