Konjunkturpaket, Corona-Warn-App, GAIA-X. Ein Monat, drei Weichenstellungen. – Juni 2020 im E-Government-Rückblick.
Juni 2020 bringt drei Nachrichten, die alle auf dasselbe Thema einzahlen: Digitale Souveränität als praktische Politik. Am 3. Juni beschließt die Bundesregierung ein Konjunkturpaket von 130 Milliarden Euro. Darin: drei Milliarden Euro für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, für OZG. Am 16. Juni startet die Corona-Warn-App als quelloffenes Projekt auf GitHub, entwickelt von SAP und Deutsche Telekom im Auftrag des Bundes. Am 4. Juni kündigen Frankreich und Deutschland gemeinsam GAIA-X als europäisches Cloud-Infrastrukturprojekt an.
Once-Only ist beschlossen, nicht geliefert
Ursprünglich 2020 bei publicplan erschienen . Inhaltlich ist das der gleicher Artikel, aber meiner persönlichen Sichtweise neu geschrieben. Eine einfache Frage: Warum muss man dem Staat Daten geben, die er schon hat? Das ist die Idee hinter dem Once-Only-Prinzip. Bürger:innen und Unternehmen geben Standardinformationen nur einmal an, die Verwaltung tauscht sie intern aus. Kein dreimaliges Eintippen der gleichen Adresse, kein Nachreichen der Geburtsurkunde, die das Standesamt schon ausgestellt hat.
Contact Tracing, Open Source und die Frage der Digitalsouveränität. – Mai 2020 im E-Government-Rückblick.
Die Diskussion um eine deutsche Corona-Tracing-App ist im Mai 2020 auf ihrem Höhepunkt. Was wird entwickelt? Zentralisiert oder dezentralisiert? Open Source oder proprietär? Welche Daten fließen wohin? Was das Bundesgesundheitsministerium und das BSI am Ende entscheiden werden, ist noch nicht final. Aber die Debatte selbst ist lehrreich. Denn selten wurde in Deutschland so öffentlich über digitale Souveränität als praktische Frage diskutiert wie in diesem Mai. Der Datenschutz-Grundsatzstreit als Vertrauensfrage Die große Streitlinie bei Contact-Tracing-Apps ist zentralisiert vs. dezentralisiert. Zentralisiert bedeutet: Begegnungsdaten laufen auf einem Server zusammen, der die Risikobewertung vornimmt. Dezentralisiert bedeutet: Die Begegnungsdaten bleiben auf dem Endgerät, nur anonymisierte Schlüssel werden geteilt.
Nachnutzung beginnt im Code, nicht im Briefing
Ursprünglich 2020 bei publicplan erschienen handelt ees sich hier inhaltlich gleicher Artikel, in meiner persönlichen Sichtweise neu geschrieben. Das OZG begleitet die deutsche Verwaltung seit fast drei Jahren. Knapp zwei Jahre bleiben, um rund 600 Verwaltungsleistungen zu digitalisieren. Auf der höchsten Stufe des Reifegradmodells: vollständige digitale Abwicklung einschließlich aller Nachweise, mit angebundener E-Akte, E-Payment, E-Rechnung und digitaler Personalausweis-Funktion. Diese Aufgabe ist groß. Sie ist nicht zu schaffen, indem jede Verwaltung jede Komponente selbst baut. Nachnutzung ist die einzige skalierbare Strategie. Aber Nachnutzung passiert nicht von allein. Sie braucht zwei strukturelle Bedingungen.
Pandemie-Verwaltung: Was funktioniert und was nicht. – April 2020 im E-Government-Rückblick.
Sechs Wochen Lockdown. Die öffentliche Verwaltung hat sich angepasst, besser als viele erwartet hatten, schlechter als möglich gewesen wäre. Was jetzt, im April, sichtbar wird: nicht nur die Lücken, sondern auch, was funktioniert. Beide Seiten verdienen eine ehrliche Bilanz. Was überraschend gut funktioniert hat Die Bundesagentur für Arbeit hat Kurzarbeitergeld-Anträge trotz analoger Ausgangslage in einem Tempo bearbeitet, das die Wirtschaft stabilisiert hat. Das ist eine Organisationsleistung, nicht primär eine digitale. Prozessanpassungen, Priorisierungen, Personalverschiebungen.
Wer das OZG ohne Europa denkt, baut zweimal
Ursprünglich am 2. April 2020 bei publicplan erschienen . Inhaltlich gleicher Artikel, in meiner persönlichen Sichtweise neu geschrieben. Am 2. Oktober 2018 ist die EU-Verordnung 2018/1724 in Kraft getreten. Sie schafft die Grundlage für eines der ambitioniertesten Vorhaben der EU-Kommission: das Single Digital Gateway (SDG), ein einheitliches digitales Zugangstor zu Verwaltungs- und Informationsangeboten in allen Mitgliedstaaten. Eingebunden in das Portal Your Europe , das im Zuge der Umsetzung vollständig umgebaut wird.
Lockdown. Verwaltung unter digitalem Ausnahmezustand. – März 2020 im E-Government-Rückblick.
Mitte März 2020 tritt Deutschland in den ersten Lockdown. Schulen, Geschäfte, Behördenpublikumsverkehr: geschlossen oder eingeschränkt. Was das für die öffentliche Verwaltung bedeutet, ist ab sofort kein theoretisches Szenario mehr: Leistungen, die analog gedacht waren, müssen jetzt digital funktionieren. Der Stresstest ist da. Die Verwaltungs-IT ist nicht für ihn gebaut. Was sofort sichtbar wird Kurzarbeiteranträge: tausende Unternehmen stellen gleichzeitig Anträge bei Arbeitsagenturen. Die digitalen Wege sind überlastet oder nicht vorhanden. Viele Anträge gehen per Fax. Das Faxgerät der Bundesagentur für Arbeit wird in diesen Tagen zum Symbol: Nicht weil es schlecht ist, sondern weil es das einzige ist, das noch funktioniert.
EfA nimmt Fahrt auf. Was föderale Nachnutzung in der Praxis heißt. – Februar 2020 im E-Government-Rückblick.
Das EfA-Modell (Einer für Alle) ist das Fundament der OZG-Skalierungsstrategie. Ein Land entwickelt, alle anderen können nachnutzen. Mit dem Start von FITKO im Januar und dem wachsenden EfA-Portfolio wird 2020 das Jahr, in dem sich zeigt, ob die Theorie in der Praxis hält. Die ersten Erfahrungsberichte aus dem Feld sind lehrreich, nicht in allem ermutigend. Was EfA in der Praxis bedeutet Der Unterschied zwischen „technisch lauffähig" und „nachgenutzt" ist der eigentliche EfA-Engpass. Ein Dienst kann fertig entwickelt sein, in einer Test-Instanz laufen und dokumentiert vorliegen. Bevor eine andere Kommune ihn einsetzt, passiert folgendes:
Wer Open Source nutzt, muss auch beitragen
Ursprünglich 2020 bei publicplan erschienen handelt es sich hier um einen inhaltlich gleichen Artikel, in meiner persönlichen Sichtweise geschrieben. Open Source wird in der Verwaltung gerne als kostenfreie Software-Bezugsquelle missverstanden. Man lädt sich herunter, was öffentlich verfügbar ist, baut darauf eine Lösung, betreibt sie und ist fertig. Das funktioniert. Es funktioniert aber nur kurz, und es funktioniert nicht für die Probleme, für die man Open Source eigentlich gewählt hat.
FITKO startet. OZG im dritten Jahr. – Januar 2020 im E-Government-Rückblick.
Zum 1. Januar 2020 nimmt die Föderale IT-Kooperation FITKO als eigenständige Anstalt des öffentlichen Rechts ihren Betrieb auf. Sie ist die organisatorische Antwort auf eine Koordinationsaufgabe, die der IT-Planungsrat allein nicht mehr leisten kann: die operative Unterstützung der OZG-Umsetzung über alle Ebenen hinweg. OZG-Uhr: drei Jahre bis zur Deadline, 36 Monate für 575 Leistungen. Was FITKO leisten soll und wie das funktioniert FITKO ist keine Behörde, die Dienste entwickelt. Sie koordiniert, standardisiert und unterstützt. Die Kernaufgabe: sicherstellen, dass EfA-Dienste, die ein Land entwickelt hat, tatsächlich in anderen Ländern nachgenutzt werden können, technisch wie operativ.