Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung
Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.
- Für Verwaltungen – Open-Source-Strategie, unabhängige Evaluation und Vergabe für Bund, Länder und Kommunen.
- Für öffentliche IT-Dienstleister – Open Source als Betriebsmodell, Portfolio-Strategie Souveränität, Ökosystem-Kooperationen.
- Für GovTech-Startups – Public-Sector-Readiness, Markteintritt, Vergabe und Konsortien.
- Für E-Government-Anbieter – Positionierung im Souveränitätsmarkt, Markteinstieg, Marktzugang.
- Für Investoren – kommerzielle Due Diligence, Markt- und Timing-Einschätzung, Portfolio-Support.
Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.
Aktuelle Blogbeiträge
Sommerpause. Keine Pause für die strukturellen Probleme. – August 2023 im E-Government-Rückblick.
Der August ist der Monat, in dem Deutschland Urlaub macht. Der Bundestag tagt nicht. Ministerien arbeiten im Minimalbetrieb. Die Fachmedien füllen ihre Seiten mit Jahresstoff, den sie im Rest des Jahres nicht unterbringen. Das ist kein Vorwurf, das ist eine Beobachtung. Und sie hat einen Nutzen: Was im August trotzdem passiert, passiert, weil es muss. Projekte, die keine politische Aufmerksamkeit brauchen, um voranzukommen, kommen voran. Projekte, die von der nächsten Ressortabstimmung abhängen, stehen still.
Nach der EU-Abstimmung kommt der Trilog. Und dann? – Juli 2023 im E-Government-Rückblick.
Mit 499 zu 28 Stimmen hat das Europäische Parlament im Juni seinen Verhandlungsstandpunkt zum AI Act beschlossen. Jetzt, im Juli, beginnen die Trilog-Gespräche zwischen Parlament, Rat und Kommission. Die Einigung ist nicht garantiert. Die Streitpunkte sind substanziell: biometrische Fernidentifizierung, Ausnahmen für Strafverfolgung, Reichweite der Hochrisiko-Kategorien. In Deutschland unterdessen: Das OZG-Änderungsgesetz liegt im Bundestag, nachdem das Kabinett es im Mai beschlossen hat. Die Registermodernisierung gewinnt langsam an Kontur. Was der Trilog bedeutet – und warum er für Verwaltungen zählt Trilog-Verhandlungen sind das legislative Kerngeschäft der EU: die drei zentralen Institutionen einigen sich auf einen Text, der für alle 27 Mitgliedstaaten gilt. Beim AI Act ist das besonders folgenreich, weil die Reichweite der Regulierung direkt davon abhängt, wie die Hochrisiko-Kategorien definiert werden.
499 zu 28. Europa stimmt für KI-Regulierung. – Juni 2023 im E-Government-Rückblick.
Am 14. Juni stimmt das Europäische Parlament über seinen Verhandlungsstandpunkt zum AI Act ab. 499 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen, 93 Enthaltungen . Das ist kein knappes Ergebnis. Es ist ein politisches Signal mit erheblichem Nachdruck. Gleichzeitig berät der Bundestag den im Mai vom Kabinett beschlossenen OZG-Änderungsentwurf. Zwei Gesetzgebungsverfahren, zwei Ebenen, beide für die Verwaltungsdigitalisierung relevant. Was das EU-Parlament zum AI Act beschlossen hat Der Parlamentsstandpunkt ist in einem Punkt klarer als der Kommissionsvorschlag: biometrische Fernidentifizierung im öffentlichen Raum in Echtzeit soll grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen für die Strafverfolgung, die der Rat will, lehnt das Parlament weitgehend ab.
Das Kabinett beschließt OZG 2.0. Jetzt kommt der Bundesrat. – Mai 2023 im E-Government-Rückblick.
Am 24. Mai 2023 beschließt das Bundeskabinett das Paket für die digitale Verwaltung . Kernstück ist der Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes. Daneben Eckpunkte für eine moderne Verwaltung, die Registermodernisierung und digitale Identitäten als verzahnte Großprojekte positionieren. „Volldampf!", titelt der Behörden-Spiegel. Wer die Geschichte des OZG kennt, atmet tief durch und wartet auf den Bundesrat. Was das Paket tatsächlich enthält Der Kabinettsentwurf ist ambitionierter als sein Vorgänger. Drei Dinge stechen heraus.
OZG 2.0 vor dem Kabinettsbeschluss. Was der Entwurf noch nicht kann. – April 2023 im E-Government-Rückblick.
Der Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz liegt seit dem 20. Januar auf dem Tisch. Drei Monate Konsultation und Ressortabstimmung liegen dazwischen. Der Kabinettsbeschluss wird für Mai erwartet. Zeitgleich finalisierten in Brüssel die Ausschüsse IMCO und LIBE des Europäischen Parlaments ihren Bericht zum AI Act , Abstimmung für Anfang Mai. Zwei Gesetzgebungsverfahren, zwei Ebenen, beide für die öffentliche Verwaltung folgenreich. Beide stehen vor ihrem nächsten Schritt. Beide haben offene Rechnungen.