Impfportal unter Last. Was das über Verwaltungs-IT sagt. – Februar 2021 im E-Government-Rückblick.

Die Impfkampagne ist angelaufen. Seit Ende Dezember 2020 werden die ersten Bürgerinnen und Bürger geimpft. Die Online-Portale für die Terminanmeldung, die in mehreren Bundesländern parallel gestartet sind, zeigen sofort, was passiert, wenn Verwaltungs-IT unter realen Lastbedingungen steht: Sie brechen ein. Warteschlangen von Stunden. Portale, die nach dem Start sofort nicht erreichbar sind. Ältere Menschen, die ohne Computerkenntnisse keinen Termin buchen können. Hotlines, die niemand erreicht. Das ist kein Technikunfall. Es ist ein Strukturproblem.

Wahljahr 2021. OZG-Uhr auf 24 Monate. Was die Koalition jetzt noch schaffen kann. – Januar 2021 im E-Government-Rückblick.

Das Jahr beginnt mit einem doppelten Countdown. Bundestagswahl am 26. September 2021 . OZG-Deadline am 31. Dezember 2022. Bis zur Wahl hat die amtierende Große Koalition noch neun Monate, um Tempo in die Verwaltungsdigitalisierung zu bringen. Was sie bis dahin anschieben kann, prägt das Erbe, das die nächste Regierung antritt. COVID macht währenddessen täglich sichtbar, was passiert, wenn digitale Verwaltungsinfrastruktur nicht funktioniert. Was 24 Monate für OZG bedeuten Von den 575 priorisierten Verwaltungsleistungen, die das OZG bis Ende 2022 digitalisiert haben möchte, ist ein erheblicher Teil noch nicht abgeschlossen. Das EfA-Modell ist der skalierbare Hebel: Ein Land entwickelt, alle anderen können nachnutzen. In der Theorie effizient. In der Praxis hängt alles davon ab, ob kommunale IT-Dienstleister die Kapazität haben, die Nachnutzung tatsächlich umzusetzen.

Impfstoff zugelassen. OZG-Jahresbilanz. Zwölf Monate bleiben. – Dezember 2020 im E-Government-Rückblick.

Am 21. Dezember 2020 lässt die Europäische Arzneimittel-Agentur EMA den ersten COVID-Impfstoff zu. In Deutschland beginnen die ersten Impfungen noch vor dem Jahreswechsel. Die Impfzentren öffnen, die Terminbuchungs-Systeme der Länder stehen vor ihrem ersten Praxistest. Was das ankündigt, ist bekannt: Impfanmeldungen für Millionen von Menschen in kurzer Zeit. Eine digitale Infrastruktur dafür ist noch nicht bereit. Was die OZG-Bilanz nach Jahr drei sagt Das OZG-Programm ist drei Jahre alt. Was existiert: eine föderale Koordinationsstruktur ( IT-Planungsrat , FITKO ), ein Nachnutzungsmodell (EfA), erste Dienste in Produktion, ein Konjunkturbudget von drei Milliarden Euro, und wachsende Erfahrung in der Umsetzung.

Innovation ist keine Idee, sondern eine Struktur

Behörden müssen schnell auf neue Anforderungen reagieren. Bürger:innen erwarten heute Services in der gleichen Geschwindigkeit, in der sie sie von privaten Anbietern kennen. Globale Krisen wie die Corona-Pandemie machen aus dem „nice to have" eine Lieferpflicht. Das Wort, das in solchen Diskussionen am häufigsten fällt, ist Innovation. Innovation ist auch das Wort, das in solchen Diskussionen am häufigsten leer bleibt. Innovation ist keine Frage von Ideen In den meisten Verwaltungen mangelt es nicht an Ideen. Es mangelt an einer Struktur, in der Ideen tatsächlich umgesetzt werden können. Eine Verwaltung, die seit Jahrzehnten in festen Hierarchien arbeitet, fest verteilten Zuständigkeiten lebt und nach Compliance-Vorgaben handelt, hat eine Organisationskultur, die nicht für schnelles Lernen gebaut ist. Sie ist für Stabilität gebaut. Beides ist legitim. Beides verträgt sich aber nicht im selben Raum.

Lockdown-Light. Was Verwaltung jetzt braucht, um nicht wieder zu straucheln. – November 2020 im E-Government-Rückblick.

Am 2. November tritt der sogenannte Lockdown-Light in Kraft. Gastronomie, Hotels, Veranstaltungen schließen. Behörden bleiben geöffnet, mit Hygienekonzepten. Der Bürobetrieb geht weiter, mit verstärkten Homeoffice-Empfehlungen. Für die öffentliche Verwaltung ist das eine bekannte Situation. Die Lehren aus dem Frühjahr sind nicht vollständig umgesetzt worden. Was sich im November wiederholt, war vorhersehbar. Was im zweiten Lockdown anders ist Die Erfahrung aus dem Frühjahr hat Spuren hinterlassen. Homeoffice-Infrastruktur ist robuster. Videokonferenzen sind Standard. Viele Behörden haben ihre Servicekommunikation digitalisiert, zumindest für Standardanfragen.

Zweite Welle. Digitale Verwaltung erneut unter Druck. – Oktober 2020 im E-Government-Rückblick.

Die zweite COVID-Welle ist da. Fallzahlen steigen, erste Einschränkungen werden wieder erlassen. Was das für die öffentliche Verwaltung bedeutet, ist diesmal eine andere Frage als im März: Nicht mehr „Wie reagiert man auf eine unvorhergesehene Krise?", sondern „Was hat man aus der ersten Welle gelernt?" Die Antwort ist gemischt. Was sich seit dem Frühjahr verbessert hat Homeoffice-Infrastruktur ist in vielen Bundesbehörden robuster geworden. VPN-Kapazitäten wurden ausgebaut. Videokonferenzsysteme sind eingespielt. Was im März eine Notlösung war, ist im Oktober Routinebetrieb.

OZG mit Rückenwind. Was das Konjunkturpaket jetzt konkret bedeutet. – September 2020 im E-Government-Rückblick.

Das Konjunkturbudget von drei Milliarden Euro für die Verwaltungsdigitalisierung ist beschlossen. Jetzt kommt die Verteilung. Was bei den Ländern und Kommunen ankommt, hängt davon ab, wie die Verteilungsmechanismen ausgestaltet sind. Geld allein beschleunigt keine Digitalisierung. Es beseitigt einen Engpass, wenn die anderen Engpässe gleichzeitig adressiert werden. Im September zeigt sich, was die Monate nach dem Beschluss gebracht haben, und was noch aussteht. Was das Budget tatsächlich ermöglicht Drei Milliarden Euro über den Zeitraum bis Ende 2022 sind signifikant. Zum Vergleich: Das reguläre OZG-Budget war deutlich kleiner. Was dieses Budget konkret ermöglicht, ist dreierlei.

Souveränität ist eine Architekturentscheidung

Die Corona-Krise hat 2020 vielen klar gemacht, was vorher Theorie war: Verwaltung muss auch dann liefern, wenn der Boden sich bewegt. Liefern heißt heute digital. Damit wird die Frage, wie souverän die Verwaltung dabei agieren kann, zur strategischen Hauptfrage. Sie gehört nicht mehr in die Schublade fürs Strategiepapier. Souveränität ist keine Erklärung. Sie ist eine Architekturentscheidung. Was Souveränität konkret bedeutet Digitale Souveränität bezeichnet das selbstbestimmte Handeln im digitalen Raum: unabhängig von einzelnen Staaten und Anbietern entscheiden zu können, welche Software die Verwaltung einsetzt, wie sie weiterentwickelt wird und wer sie betreibt. Für die öffentliche Verwaltung ist das keine akademische Frage. Es ist die Voraussetzung dafür, dass eine Behörde im Krisenfall handlungsfähig bleibt – und nicht auf das Wohlwollen eines außereuropäischen Anbieters angewiesen ist.

Nach Schrems II: Cloud-Souveränität wird operativ. – August 2020 im E-Government-Rückblick.

Ein Monat nach dem Schrems-II-Urteil. Was ist passiert? Wenig Konkretes. Viel Diskussion. Datenschutzbehörden haben Stellungnahmen veröffentlicht, die im Kern bestätigen, was das Urteil sagt: Datenübermittlungen in die USA ohne angemessene Schutzmaßnahmen sind rechtswidrig. Konkrete Sanktionen: noch nicht. Konkrete Handlungsanleitungen: begrenzt. Microsoft hat angekündigt, Datenspeicherung und Verarbeitung in Europa ausbauen zu wollen. Was das bedeutet: Die Daten könnten in Frankfurt oder Amsterdam liegen, aber der Anbieter bleibt ein US-Unternehmen, das dem CLOUD Act unterliegt. Europäische Server lösen das Schrems-II-Problem strukturell nicht.

Schrems II: Privacy Shield ungültig. Was das für öffentliche IT bedeutet. – Juli 2020 im E-Government-Rückblick.

Am 16. Juli 2020 erklärt der [Europäische Gerichtshof das Privacy Shield für ungültig]( https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=228677&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=14530) . Das Urteil in der Rechtssache C-311/18 ( Schrems II ) beendet sofort die Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA auf Basis des Privacy Shield. Betroffen: alle Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen auf US-Servern oder über US-Dienste verarbeiten. Betroffen, in unterschiedlichem Ausmaß, sind fast alle deutschen Bundesbehörden, Länder und Kommunen. Was das Urteil konkret bedeutet Der EuGH stellt fest: Die USA gewährleisten kein angemessenes Datenschutzniveau. Behörden wie NSA und FBI haben Zugriff auf Daten, der mit EU-Grundrechten nicht vereinbar ist. Das Privacy Shield, das diesen Mangel rechtsformell überspielen sollte, ist deshalb nichtig.