OZG-Hochsommer: Was EfA-Nachnutzung in der Praxis kostet. – Juli 2022 im E-Government-Rückblick.
Fünf Monate bis zur OZG-Deadline. Die Liste der produktionsbereiten EfA-Dienste wächst. Die Frage, wie viele davon tatsächlich bei Kommunen in Betrieb sind, ist eine andere. Die Antwort ist: noch zu wenige. Und der Grund ist oft nicht der fehlende Wille, sondern die fehlende Kapazität. Das ist ein strukturelles Problem, kein Motivationsproblem. Was EfA-Nachnutzung wirklich erfordert EfA-Nachnutzung klingt nach Plug-and-play. Ein Dienst ist fertig entwickelt, eine andere Kommune schließt sich an, fertig. Die Realität ist komplizierter.
EU Data Governance Act in Kraft. Was das für öffentliche Daten bedeutet. – Juni 2022 im E-Government-Rückblick.
Am 23. Juni tritt der EU Data Governance Act in Kraft. Er ist das erste größere Stück der europäischen Datenstrategie, das aus der Planungsphase in die Rechtsverbindlichkeit übergeht. Der DGA regelt, wie öffentliche Daten geteilt werden können, wie Datenmittler operieren, und wie ein europäischer Rahmen für Datenräume entstehen soll. Für die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland ist er nicht optional. Was der Data Governance Act konkret verlangt Der DGA schafft drei neue Kategorien.
Sieben Monate bis zur OZG-Frist. Was mit dem Rest passiert. – Mai 2022 im E-Government-Rückblick.
Sieben Monate bis zur OZG-Deadline. Der Fortschrittsmonitor des IT-Planungsrats zeigt, was läuft. Was er nicht zeigt: wie viele der geplanten Dienste bis zum 31. Dezember 2022 tatsächlich vollständig online sein werden. Die Zahl der produzierten EfA-Dienste wächst. Die Nachnutzungsquoten bei Kommunen sind heterogen. Die Rechenaufgabe ist schwierig. Gleichzeitig arbeitet der EU-Rat weiter an seiner Position zum AI Act . Was in Brüssel verhandelt wird, betrifft jede Behörde, die KI-Systeme einsetzt oder beschaffen will.
OZG: Erstes Quartal 2022. Was wirklich bei den Bürgerinnen und Bürgern ankommt. – April 2022 im E-Government-Rückblick.
Neun Monate bis zur OZG-Deadline. Der IT-Planungsrat koordiniert die Umsetzung, die Länder berichten über Fortschritte, EfA-Dienste gehen in Produktion. Auf dem Papier passiert viel. Die richtige Frage ist nicht: Wie viele Dienste sind online? Die richtige Frage ist: Bei wie vielen Menschen sind sie angekommen? Live ist nicht gleich genutzt Der OZG-Fortschrittsmonitor zählt Dienste, die technisch online sind. Das ist eine sinnvolle Metrik, aber eine unvollständige. Ein Dienst, der technisch live ist, aber von weniger als einem Prozent der Berechtigten genutzt wird, hat seinen Zweck noch nicht erfüllt.
Digitale Souveränität nach dem Schock. Was jetzt konkret passiert. – März 2022 im E-Government-Rückblick.
Ein Monat nach dem russischen Angriff auf die Ukraine ist die Souveränitätsdebatte in der deutschen Verwaltungs-IT angekommen. Ministerien, Behörden und IT-Dienstleister diskutieren Abhängigkeiten, die vorher als Selbstverständlichkeit galten. Das ist gut. Die Frage ist, ob aus dieser Diskussion Entscheidungen werden, oder ob der Druck nachlässt, bevor die ersten konkreten Schritte getan sind. Denn Souveränitätsdebatten haben ein bekanntes Muster: Laut, solange der Anlass akut ist. Still, wenn der nächste Quartalsbericht kommt.
Krieg in der Ukraine. Digitale Souveränität in neuem Licht. – Februar 2022 im E-Government-Rückblick.
Am 24. Februar beginnt der russische Angriff auf die Ukraine. Was das für die europäische Sicherheitsarchitektur bedeutet, wird in diesen Tagen intensiv diskutiert. Was es für die digitale Infrastruktur der deutschen öffentlichen Verwaltung bedeutet, wird zunächst weniger laut besprochen. Zu Unrecht. Die Frage, wer welche Daten öffentlicher Verwaltungen auf welchen Servern unter welchem Rechtsrahmen speichert, war vorher eine Compliance-Frage. Ab jetzt ist sie eine geopolitische. Was der Ukraine-Krieg für die öffentliche IT-Infrastruktur bedeutet Die meisten deutschen Bundesbehörden, Länder und Kommunen nutzen Cloud-Dienste oder Software von US-amerikanischen Anbietern: Microsoft 365, AWS, Google Workspace in unterschiedlichen Varianten. Das ist kein Vorwurf. Es sind oft die leistungsfähigsten und am besten unterstützten Lösungen auf dem Markt.
Die Ampel hat einen Digitalpakt. Jetzt kommt die Arbeit. – Januar 2022 im E-Government-Rückblick.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unter Volker Wissing hat seine Arbeit aufgenommen. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik gibt es ein Ministerium, das das Wort „Digital" im Namen trägt. Der Koalitionsvertrag enthält einen eigenen Digitalkapitel mit konkreten Vorhaben: Open-Source-Bevorzugung in der öffentlichen Beschaffung, digitale Identitäten als Infrastrukturprojekt, OZG-Nachfolge als explizites Ziel. Der Zeitdruck ist eingepreist. Der 31. Dezember 2022 ist die gesetzliche OZG-Frist. Zwölf Monate.
Koalitionsvertrag unterzeichnet. Neue Regierung, alte Baustellen. – Dezember 2021 im E-Government-Rückblick.
Am 7. Dezember 2021 unterzeichnet die Ampel-Koalition ihren Koalitionsvertrag . Am 8. Dezember wird Olaf Scholz zum Bundeskanzler gewählt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) nimmt unter Volker Wissing seine Arbeit auf. Zwölf Monate bis zur OZG-Deadline. Ein Jahresende mit viel Agenda. Was das Jahr 2021 hinterlässt 2021 war ein Jahr struktureller Offenlegung. Die Impfportal-Panne im Februar hat gezeigt, dass Verwaltungs-IT unter Spitzenlast nicht standhält. Der Wahlkampf hat gezeigt, dass Digitalpolitik breite Unterstützung hat, aber keine klare operative Mechanik. Der Koalitionsvertrag hat gezeigt, dass die richtigen Themen adressiert sind: Open Source, digitale Souveränität, OZG-Nachfolge.
Ampel steht. Digitalministerium kommt. Was der Koalitionsvertrag für die Verwaltung verspricht. – November 2021 im E-Government-Rückblick.
Die Ampel-Koalition einigt sich. Der Koalitionsvertrag wird im Dezember unterzeichnet, aber die wesentlichen Inhalte sind bekannt: Ein eigenständiges Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unter Volker Wissing (FDP). Open-Source-Bevorzugung als Koalitionsziel. Eine OZG-Nachfolge, die Rechtsansprüche und föderale Finanzierung neu ordnen soll. Ein Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung. Vier Versprechen, die alle in die richtige Richtung zeigen. Ob sie halten, entscheidet sich in der Umsetzung. Was das BMDV bringt und was es nicht verändert Ein eigenständiges Digitalministerium ist strukturell richtig. Digitalpolitik als Querschnittsthema braucht einen Ort, der nicht zwischen BMI, BMWi und anderen Ressorts koordinieren muss, sondern selbst entscheiden kann.
Koalitionsverhandlungen laufen. OZG läuft weiter. – Oktober 2021 im E-Government-Rückblick.
SPD, Grüne und FDP führen Koalitionsverhandlungen. Der Weg zur Ampel-Koalition ist erkennbar. Was das für die Digitalpolitik bedeutet, ist noch nicht offiziell, aber aus den Sondierungsgesprächen und den Parteiprogrammen zu schließen: ein eigenständiges Digitalministerium, Open-Source-Präferenz im Koalitionsvertrag, und ein neues OZG-Kapitel. Bis das offiziell ist, regiert die amtierende Bundesregierung geschäftsführend. Für die Verwaltungsdigitalisierung ist das eine Phase, die mehr Kontinuität als Disruption bringt. Was in der Übergangsphase trotzdem läuft Die OZG-Umsetzung ist auf Arbeitsebene organisiert. Der IT-Planungsrat koordiniert, die FITKO unterstützt, die Länder entwickeln und nachnutzen. Das läuft nicht durch Beschlüsse des Bundestags, sondern durch Absprachen, Projekte und IT-Dienstleister.