Das Kabinett beschließt OZG 2.0. Jetzt kommt der Bundesrat. – Mai 2023 im E-Government-Rückblick.

Am 24. Mai 2023 beschließt das Bundeskabinett das Paket für die digitale Verwaltung . Kernstück ist der Entwurf des OZG-Änderungsgesetzes. Daneben Eckpunkte für eine moderne Verwaltung, die Registermodernisierung und digitale Identitäten als verzahnte Großprojekte positionieren. „Volldampf!", titelt der Behörden-Spiegel. Wer die Geschichte des OZG kennt, atmet tief durch und wartet auf den Bundesrat. Was das Paket tatsächlich enthält Der Kabinettsentwurf ist ambitionierter als sein Vorgänger. Drei Dinge stechen heraus.

OZG 2.0 vor dem Kabinettsbeschluss. Was der Entwurf noch nicht kann. – April 2023 im E-Government-Rückblick.

Der Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz liegt seit dem 20. Januar auf dem Tisch. Drei Monate Konsultation und Ressortabstimmung liegen dazwischen. Der Kabinettsbeschluss wird für Mai erwartet. Zeitgleich finalisierten in Brüssel die Ausschüsse IMCO und LIBE des Europäischen Parlaments ihren Bericht zum AI Act , Abstimmung für Anfang Mai. Zwei Gesetzgebungsverfahren, zwei Ebenen, beide für die öffentliche Verwaltung folgenreich. Beide stehen vor ihrem nächsten Schritt. Beide haben offene Rechnungen.

OZG 2.0 in der Ressortabstimmung. Der Sovereign Tech Fund zeigt, was funktioniert. – März 2023 im E-Government-Rückblick.

Seit dem 20. Januar liegt der Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz öffentlich auf dem Tisch. Die Konsultationsphase ist abgeschlossen, die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien läuft. Bis zum Kabinettsbeschluss, für das Frühjahr erwartet, müssen Bundesministerien und Länder ihre Positionen konsolidieren. Zur gleichen Zeit zeigt der Sovereign Tech Fund mit seinem wachsenden Portfolio, wie gezielte Förderung kritischer Infrastruktur konkret aussehen kann. Beides passiert parallel. Beides betrifft die Zukunft der deutschen Verwaltungs-IT.

OZG 2.0 in der Konsultation. Die Kommunen haben Fragen. – Februar 2023 im E-Government-Rückblick.

Am 20. Januar hat das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz veröffentlicht. Der erste konkrete Entwurf für OZG 2.0 ist damit öffentlich. Die Konsultation läuft, Verbände und Länder haben Zeit, Stellungnahmen einzureichen. Zeitgleich beginnt das im November 2022 gegründete ZenDiS mit den ersten operativen Monaten und dem Aufbau von openDesk. Der Entwurf ist ein Schritt. Was er bringt, ist klar. Was er ausspart, auch. Was die Kommunen am Entwurf kritisieren Der Referentenentwurf enthält die richtigen Instrumente: Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen als langfristiges Ziel, Abbau von Schriftformerfordernissen, Once-Only als Grundprinzip, die BundID als zentrale Identitätslösung.

Der Referentenentwurf ist da. Was aus OZG 2.0 wirklich werden kann. – Januar 2023 im E-Government-Rückblick.

Am 20. Januar veröffentlicht das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz . Zum gleichen Zeitpunkt nimmt das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung, ZenDiS , seinen offiziellen Betrieb auf. Zwei Institutionen, die 2023 prägen werden: eine, die den gesetzlichen Rahmen für die Verwaltungsdigitalisierung neu setzen soll, und eine, die die technische Infrastruktur für souveräne Verwaltungs-IT liefern soll. Der Monat, in dem 2023 inhaltlich beginnt. Was der Referentenentwurf verspricht Der Entwurf ist das Papier, das Verwaltungsdigitalisierungs-Fachleute seit Jahren gefordert haben: Ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen als langfristiges Ziel, nicht nur als Programm. Der Abbau von Schriftformerfordernissen, die Jahrzehnte lang als Digitalisierungsbremse fungierten. Die BundID als zentrale Identitätslösung mit Once-Only als Grundprinzip. Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Regelanspruch, nicht als Bonus.

OZG-Deadline erreicht. Was wirklich fertig ist und was jetzt kommt. – Dezember 2022 im E-Government-Rückblick.

Der 31. Dezember 2022 ist da. Die gesetzliche OZG-Frist endet. Von den 575 priorisierten Verwaltungsleistungen sind nicht alle vollständig digitalisiert. Das war absehbar. Was jetzt zählt, ist nicht die Nachberechnung, wie weit man gefehlt hat, sondern die Frage, was das Programm gebracht hat und was es nicht gebracht hat. Beides verdient eine ehrliche Antwort. Was das OZG-Programm geleistet hat Das OZG hat etwas erreicht, das oft unterschätzt wird: Es hat die Verwaltungsdigitalisierung als gemeinsame politische Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen etabliert. Vor OZG gab es keine föderale Koordinationsstruktur für die Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen. Nach OZG gibt es sie.

ZenDiS gegründet. NIS2 beschlossen. Und der Digitalgipfel tagt. – November 2022 im E-Government-Rückblick.

November 2022 bringt drei Nachrichten, die für die Verwaltungsdigitalisierung langfristig relevant sind. Erstens: Das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wird gegründet. Die neue Bundesbehörde soll openDesk entwickeln und die souveräne Verwaltungs-IT-Infrastruktur ausbauen. Zweitens: Der Digitalgipfel der Bundesregierung diskutiert Plattformökonomie, KI und föderale Digitalstrategie. Drittens: Der EU-Rat verabschiedet NIS2 , die neue EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sechs Wochen bis zur OZG-Deadline. Was ZenDiS bedeutet und was es braucht Die Gründung von ZenDiS ist eine Strukturentscheidung. Deutschland hat damit eine Institution, die souveräne Verwaltungs-IT nicht nur fördert, sondern selbst entwickelt und betreibt. Das unterscheidet ZenDiS von bisherigen Förderinstitutionen.

Smart Country Convention: openDesk kündigt sich an. Und die OZG-Uhr tickt. – Oktober 2022 im E-Government-Rückblick.

Die Smart Country Convention 2022 in Berlin bringt E-Government, digitale Souveränität und föderale IT-Architektur auf eine Messe. Für die Szene ist sie der wichtigste Herbsttermin. Was in Berlin präsentiert wird, gibt den Ton für die nächsten Monate vor. Im Hintergrund nimmt das Projekt für einen souveränen Verwaltungsarbeitsplatz Kontur an. Noch zwei Monate bis zur OZG-Deadline am 31. Dezember. Was der souveräne Arbeitsplatz jetzt ist und was er werden soll Die Bundesregierung plant ein Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung. Die Aufgabe: einen Verwaltungsarbeitsplatz entwickeln, der nicht von US-amerikanischen Softwareanbietern abhängig ist. Die Bezeichnung, die sich durchzusetzen beginnt, ist openDesk.

Sovereign Tech Fund gegründet. Drei Monate bis zur OZG-Frist. – September 2022 im E-Government-Rückblick.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz richtet den Sovereign Tech Fund ein. Das Modell: Direkte Förderung von Maintainern kritischer Open-Source-Infrastruktur, die in der öffentlichen und privaten IT-Landschaft genutzt wird, ohne je als Beschaffungsposition aufzutauchen. Curl. Python-Kernbibliotheken. OpenSSL. FreeBSD. Software, die überall läuft und nirgendwo im Budget steht. Das ist ein neues Modell. Und es ist das richtige. Was der Sovereign Tech Fund anders macht Klassische öffentliche IT-Förderung kauft Produkte oder beauftragt Entwicklung. Der STF kauft weder noch. Er finanziert Menschen: Maintainer, die bestehende kritische Software pflegen, Sicherheitslücken schließen, Dokumentation verbessern, Releases stabilisieren.

Hochsommerpause. Die strukturellen Fragen machen keine Ferien. – August 2022 im E-Government-Rückblick.

Der August ist der Monat, in dem Deutschland versucht, innezuhalten. Der Bundestag tagt nicht, die Ministerialbürokratie läuft auf Minimum, die Fachmedien füllen ihre Seiten mit Rückblicken und Studien. Was dabei entsteht, ist manchmal der klarste Blick auf strukturelle Probleme, die im Tagesgeschäft überdeckt werden. Vier Monate bis zur OZG-Deadline. Vier Monate sind nicht viel. Aber sie reichen, um drei Strukturfragen zu benennen, die 2023 auf der Agenda stehen müssen. Strukturfrage 1: Wer finanziert, wer entscheidet Das deutsche Modell der Verwaltungsdigitalisierung leidet an einer grundlegenden Asymmetrie. Der Bund setzt die gesetzlichen Ziele. Die Länder und Kommunen setzen sie um. Die Finanzierung ist komplex verteilt. Das Konnexitätsprinzip sagt: Wer etwas befiehlt, zahlt auch dafür. In der Praxis ist die Zuordnung selten so eindeutig.