Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung

Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.

Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.

Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.

Aktuelle Blogbeiträge

E-Government 2016. Was vor dem OZG da ist und was fehlt. – Januar 2016 im E-Government-Rückblick.

Januar 2016. Das E-Government-Gesetz des Bundes ( EGovG ) ist seit 2013 in Kraft. Fast drei Jahre. Was es gebracht hat: einen rechtlichen Rahmen für die digitale Verwaltung auf Bundesebene. Pflicht zur E-Akte, Möglichkeit der elektronischen Kommunikation, Grundlagen für digitale Signaturen. Was es nicht gebracht hat: eine flächendeckende Umsetzung. Was das EGovG geleistet hat Das E-Government-Gesetz hat das Fundament gelegt. Was in den drei Jahren seit seinem Inkrafttreten entstanden ist: Landesgesetze, die auf dem Bundesgesetz aufbauen. Erste kommunale Digitalisierungsinitiativen, die sich auf den neuen Rechtsrahmen beziehen. Eine wachsende Debatte darüber, was E-Government konkret bedeutet.