Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung
Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.
- Für Verwaltungen – Open-Source-Strategie, unabhängige Evaluation und Vergabe für Bund, Länder und Kommunen.
- Für öffentliche IT-Dienstleister – Open Source als Betriebsmodell, Portfolio-Strategie Souveränität, Ökosystem-Kooperationen.
- Für GovTech-Startups – Public-Sector-Readiness, Markteintritt, Vergabe und Konsortien.
- Für E-Government-Anbieter – Positionierung im Souveränitätsmarkt, Markteinstieg, Marktzugang.
- Für Investoren – kommerzielle Due Diligence, Markt- und Timing-Einschätzung, Portfolio-Support.
Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.
Aktuelle Blogbeiträge
E-Government 2016. Was vor dem OZG da ist und was fehlt. – Januar 2016 im E-Government-Rückblick.
Januar 2016. Das E-Government-Gesetz des Bundes ( EGovG ) ist seit 2013 in Kraft. Fast drei Jahre. Was es gebracht hat: einen rechtlichen Rahmen für die digitale Verwaltung auf Bundesebene. Pflicht zur E-Akte, Möglichkeit der elektronischen Kommunikation, Grundlagen für digitale Signaturen. Was es nicht gebracht hat: eine flächendeckende Umsetzung. Was das EGovG geleistet hat Das E-Government-Gesetz hat das Fundament gelegt. Was in den drei Jahren seit seinem Inkrafttreten entstanden ist: Landesgesetze, die auf dem Bundesgesetz aufbauen. Erste kommunale Digitalisierungsinitiativen, die sich auf den neuen Rechtsrahmen beziehen. Eine wachsende Debatte darüber, was E-Government konkret bedeutet.