Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung

Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.

Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.

Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.

Aktuelle Blogbeiträge

Trump-Wahl und digitale Souveränität. Was das für Europas IT bedeutet. – November 2016 im E-Government-Rückblick.

Am 8. November wird Donald Trump zum 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt. Was das für die europäische Digitalpolitik bedeutet, ist im November 2016 noch unklar. Was absehbar ist: Die Verlässlichkeit transatlantischer Abkommen kann nicht als selbstverständlich angesehen werden. Was die Trump-Wahl für den Privacy Shield bedeutet Der Privacy Shield ist das Datenschutzabkommen zwischen EU und USA, das im August 2016 in Kraft getreten ist. Er regelt, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten aus der EU in die USA übertragen werden dürfen.

Digitalgipfel und E-Government-Praxis. Was zwischen Gipfel und Realität liegt. – Oktober 2016 im E-Government-Rückblick.

Der Digitalgipfel der Bundesregierung findet im Oktober statt. Was er zeigt: Deutschland ist gut darin, Digitalisierung zu besprechen. Was es schlechter ist: Digitalisierung umzusetzen. Das ist keine neue Diagnose. Sie ist im Oktober 2016 nicht weniger wahr als in den Jahren davor. Was Gipfelkultur für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet Digitalgipfel, Kongresse, Konferenzen: Die E-Government-Konferenzlandschaft ist reich. Was sie produziert: Austausch, Netzwerke, Sichtbarkeit für das Thema. Was sie nicht produziert: digitale Dienste.

Open Data und Registermodernisierung. Was Deutschland noch nicht hat. – September 2016 im E-Government-Rückblick.

September 2016. Die Debatte über Open Data, Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip nimmt an Substanz zu. Was dahintersteht, ist die Kernfrage der Verwaltungsdigitalisierung: Wie geht der Staat mit seinen eigenen Daten um? Was das Once-Only-Prinzip bedeutet Das Once-Only-Prinzip besagt: Bürger:innen müssen dem Staat Daten nur einmal mitteilen. Danach nutzt der Staat diese Daten intern, statt sie immer wieder abzufragen. Was das in der Praxis erfordert: Register, die miteinander kommunizieren können. Wenn das Einwohnermeldeamt weiß, wo jemand wohnt, muss die Kfz-Zulassungsstelle diese Information nicht erneut erfragen. Wenn die Rentenversicherung die Beschäftigungshistorie kennt, muss sie für einen Antrag nicht neu angegeben werden.

Sommerpause 2016. Was die Verwaltungsdigitalisierung strukturell bremst. – August 2016 im E-Government-Rückblick.

Sommer 2016. Der politische Betrieb ruht. Eine gute Zeit, um strukturell zu denken, statt auf tagespolitische Impulse zu reagieren. Was die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland wirklich bremst, ist oft diskutiert und selten präzise beantwortet. Nicht fehlende Technologie. Nicht grundsätzlich fehlendes Recht. Was bremst, sind drei strukturelle Defizite, die hartnäckiger sind als ein fehlender Gesetzesparagraph. Erstes Defizit: Das Schriftformerfordernis als Bremse Hunderte von Verwaltungsprozessen können heute technisch digital abgewickelt werden. Was sie im letzten Schritt blockiert: ein gesetzliches Schriftformerfordernis. Für viele Verwaltungsakte ist eine handschriftliche Unterschrift oder deren qualifiziertes elektronisches Äquivalent Pflicht.

NIS-Richtlinie in Kraft. Was IT-Sicherheit für Verwaltung bedeutet. – Juli 2016 im E-Government-Rückblick.

Am 6. Juli 2016 tritt die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) in Kraft. Was sie bedeutet: Erstmals gibt es EU-weit verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit für kritische Infrastrukturen und wesentliche digitale Dienste. Deutschland hat zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Was die NIS-Richtlinie für öffentliche Verwaltungen bedeutet Die NIS-Richtlinie adressiert primär Betreiber kritischer Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste. Was öffentliche Verwaltungen betrifft: Sie sind sowohl Nutzer von IT-Infrastrukturen als auch, in manchen Fällen, Betreiber kritischer Systeme.