Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung

Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.

Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.

Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.

Aktuelle Blogbeiträge

E-Government vor der Zielgeraden. Was der Frühsommer bringt. – April 2017 im E-Government-Rückblick.

April 2017. Das Onlinezugangsgesetz ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Was parallel passiert: In genau 13 Monaten, am 25. Mai 2018, wird die DSGVO anwendbar. Behörden, die das noch nicht auf dem Schirm haben, werden es in den nächsten Wochen merken. Was die DSGVO-Uhr für Behörden bedeutet 13 Monate bis zur DSGVO-Anwendbarkeit. Was das für Behörden bedeutet: Es ist noch Zeit, aber nicht mehr viel. Was in diesen 13 Monaten erledigt sein muss: Datenverarbeitungsverzeichnisse erstellen, Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungen durchführen, technische und organisatorische Maßnahmen anpassen, und Datenschutzbeauftragte benennen oder bestätigen.

OZG im parlamentarischen Verfahren. Was der Frühling entscheidet. – März 2017 im E-Government-Rückblick.

Das Onlinezugangsgesetz ist im Ausschuss. Was in den Anhörungen und Beratungen des Frühjahrs auf dem Tisch liegt, sind die klassischen Spannungsfelder föderaler Gesetzgebung: Wer zahlt? Wer entscheidet? Welche Fristen sind realistisch? Was aus den Ausschussberatungen bisher sichtbar wird: Es gibt breiten Konsens über das Ziel. Was noch diskutiert wird, sind die Rahmenbedingungen der Umsetzung. Was am Gesetzentwurf diskutiert wird Zwei Kritikpunkte kehren in den Anhörungen wieder. Erstens: Die Frist bis 2022 ist ambitioniert, aber machbar, wenn die Finanzierung gesichert ist. Was fehlt, ist eine Aussage im Gesetz darüber, wie die finanzielle Mitbeteiligung des Bundes an der kommunalen Umsetzung aussieht.

Digitale Verwaltung im Wahlkampf. Was die Parteien versprechen. – Februar 2017 im E-Government-Rückblick.

Die Wahlkampfprogramme nehmen Form an. Alle großen Parteien haben digitale Kapitel. Was darin zur Verwaltungsdigitalisierung steht, variiert in Substanz und Verbindlichkeit. Was das für die praktische E-Government-Arbeit bedeutet, ist eine andere Frage als die, wer die Wahl gewinnt. Was die Parteien versprechen Die allgemeinen Bekundungen sind ähnlich: digitale Verwaltung ausbauen, Bürger:innen digitale Zugänge ermöglichen, Bürokratie abbauen. Was sich unterscheidet: der Grad der Konkretheit. Was substanziell wäre: Aussagen zum Onlinezugangsgesetz und seiner Finanzierung. Aussagen zur Registermodernisierung. Aussagen zum Verhältnis von Bund und Ländern bei der IT-Koordination. Diese Fragen sind nicht glamourös, aber sie entscheiden darüber, ob nach der Wahl etwas passiert oder ob die nächste Legislatur mit denselben Versprechungen beginnt wie die vorherige.

Wahljahr beginnt. Was die Bundestagswahl mit der Verwaltungsdigitalisierung zu tun hat. – Januar 2017 im E-Government-Rückblick.

Martin Schulz wird Ende Januar als SPD-Kanzlerkandidat nominiert. Das Wahljahr 2017 hat politischen Schwung bekommen. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet: Wahlkampfjahre sind keine guten Jahre für unspektakuläre, aber notwendige Gesetzgebung. Das OZG, das in den vergangenen Jahren vorbereitet wurde, steht auf der parlamentarischen Agenda. Was noch nicht klar ist: ob es noch in dieser Legislatur verabschiedet wird. Was das Wahljahr für die Digitalpolitik bedeutet Wahlkampf hat seine eigene Logik. Was Aufmerksamkeit bekommt, ist das, was Wähler:innen bewegt. Verwaltungsdigitalisierung bewegt selten Wähler:innen. Was bewegt: Rente, Gesundheit, Sicherheit, Wohnkosten.

Jahresrückblick 2016. Was vor dem OZG steht und was fehlt. – Dezember 2016 im E-Government-Rückblick.

Das Jahr 2016 endet. Was das Onlinezugangsgesetz betrifft: Es kommt. Im parlamentarischen Verfahren, angekündigt für 2017. Was dieses Jahr ohne OZG für die Verwaltungsdigitalisierung geleistet hat, ist trotzdem mehr als nichts. Was 2016 für die E-Government-Grundlagen gebracht hat Die DSGVO ist in Kraft getreten. Was das für alle digitalen Verwaltungsdienste bedeutet, die bis Mai 2018 starten oder laufen: Sie müssen DSGVO-konform sein. Wer jetzt anfängt zu planen, hat die Übergangszeit auf seiner Seite.