Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung
Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.
- Für Verwaltungen – Open-Source-Strategie, unabhängige Evaluation und Vergabe für Bund, Länder und Kommunen.
- Für öffentliche IT-Dienstleister – Open Source als Betriebsmodell, Portfolio-Strategie Souveränität, Ökosystem-Kooperationen.
- Für GovTech-Startups – Public-Sector-Readiness, Markteintritt, Vergabe und Konsortien.
- Für E-Government-Anbieter – Positionierung im Souveränitätsmarkt, Markteinstieg, Marktzugang.
- Für Investoren – kommerzielle Due Diligence, Markt- und Timing-Einschätzung, Portfolio-Support.
Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.
Aktuelle Blogbeiträge
Digitale Verwaltung im Wahlkampf. Was die Parteien versprechen. – Februar 2017 im E-Government-Rückblick.
Die Wahlkampfprogramme nehmen Form an. Alle großen Parteien haben digitale Kapitel. Was darin zur Verwaltungsdigitalisierung steht, variiert in Substanz und Verbindlichkeit. Was das für die praktische E-Government-Arbeit bedeutet, ist eine andere Frage als die, wer die Wahl gewinnt. Was die Parteien versprechen Die allgemeinen Bekundungen sind ähnlich: digitale Verwaltung ausbauen, Bürger:innen digitale Zugänge ermöglichen, Bürokratie abbauen. Was sich unterscheidet: der Grad der Konkretheit. Was substanziell wäre: Aussagen zum Onlinezugangsgesetz und seiner Finanzierung. Aussagen zur Registermodernisierung. Aussagen zum Verhältnis von Bund und Ländern bei der IT-Koordination. Diese Fragen sind nicht glamourös, aber sie entscheiden darüber, ob nach der Wahl etwas passiert oder ob die nächste Legislatur mit denselben Versprechungen beginnt wie die vorherige.
Wahljahr beginnt. Was die Bundestagswahl mit der Verwaltungsdigitalisierung zu tun hat. – Januar 2017 im E-Government-Rückblick.
Martin Schulz wird Ende Januar als SPD-Kanzlerkandidat nominiert. Das Wahljahr 2017 hat politischen Schwung bekommen. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet: Wahlkampfjahre sind keine guten Jahre für unspektakuläre, aber notwendige Gesetzgebung. Das OZG, das in den vergangenen Jahren vorbereitet wurde, steht auf der parlamentarischen Agenda. Was noch nicht klar ist: ob es noch in dieser Legislatur verabschiedet wird. Was das Wahljahr für die Digitalpolitik bedeutet Wahlkampf hat seine eigene Logik. Was Aufmerksamkeit bekommt, ist das, was Wähler:innen bewegt. Verwaltungsdigitalisierung bewegt selten Wähler:innen. Was bewegt: Rente, Gesundheit, Sicherheit, Wohnkosten.
Jahresrückblick 2016. Was vor dem OZG steht und was fehlt. – Dezember 2016 im E-Government-Rückblick.
Das Jahr 2016 endet. Was das Onlinezugangsgesetz betrifft: Es kommt. Im parlamentarischen Verfahren, angekündigt für 2017. Was dieses Jahr ohne OZG für die Verwaltungsdigitalisierung geleistet hat, ist trotzdem mehr als nichts. Was 2016 für die E-Government-Grundlagen gebracht hat Die DSGVO ist in Kraft getreten. Was das für alle digitalen Verwaltungsdienste bedeutet, die bis Mai 2018 starten oder laufen: Sie müssen DSGVO-konform sein. Wer jetzt anfängt zu planen, hat die Übergangszeit auf seiner Seite.
Trump-Wahl und digitale Souveränität. Was das für Europas IT bedeutet. – November 2016 im E-Government-Rückblick.
Am 8. November wird Donald Trump zum 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt. Was das für die europäische Digitalpolitik bedeutet, ist im November 2016 noch unklar. Was absehbar ist: Die Verlässlichkeit transatlantischer Abkommen kann nicht als selbstverständlich angesehen werden. Was die Trump-Wahl für den Privacy Shield bedeutet Der Privacy Shield ist das Datenschutzabkommen zwischen EU und USA, das im August 2016 in Kraft getreten ist. Er regelt, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten aus der EU in die USA übertragen werden dürfen.
Digitalgipfel und E-Government-Praxis. Was zwischen Gipfel und Realität liegt. – Oktober 2016 im E-Government-Rückblick.
Der Digitalgipfel der Bundesregierung findet im Oktober statt. Was er zeigt: Deutschland ist gut darin, Digitalisierung zu besprechen. Was es schlechter ist: Digitalisierung umzusetzen. Das ist keine neue Diagnose. Sie ist im Oktober 2016 nicht weniger wahr als in den Jahren davor. Was Gipfelkultur für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet Digitalgipfel, Kongresse, Konferenzen: Die E-Government-Konferenzlandschaft ist reich. Was sie produziert: Austausch, Netzwerke, Sichtbarkeit für das Thema. Was sie nicht produziert: digitale Dienste.