Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung
Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.
- Für Verwaltungen – Open-Source-Strategie, unabhängige Evaluation und Vergabe für Bund, Länder und Kommunen.
- Für öffentliche IT-Dienstleister – Open Source als Betriebsmodell, Portfolio-Strategie Souveränität, Ökosystem-Kooperationen.
- Für GovTech-Startups – Public-Sector-Readiness, Markteintritt, Vergabe und Konsortien.
- Für E-Government-Anbieter – Positionierung im Souveränitätsmarkt, Markteinstieg, Marktzugang.
- Für Investoren – kommerzielle Due Diligence, Markt- und Timing-Einschätzung, Portfolio-Support.
Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.
Aktuelle Blogbeiträge
OZG in Kraft. Was die ersten Wochen nach dem Beschluss zeigen. – Juli 2017 im E-Government-Rückblick.
Das OZG ist beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und das formelle Inkrafttreten stehen in den nächsten Wochen an. Was die ersten Reaktionen auf Länder- und Kommunalebene zeigen: Das Gesetz wird ernst genommen. Und die Fragen, die es aufwirft, sind größer als erwartet. Was Länder und Kommunen jetzt fragen Was in den Wochen nach dem Bundestags-Beschluss in Länderministerien und Kommunalverbänden diskutiert wird, ist nicht das Ob, sondern das Wie. Wie sieht die Themenfeld-Zuordnung konkret aus? Wer gibt Federführungen für welche Leistungen? Welche finanziellen Mittel stellt der Bund bereit?
OZG verabschiedet. Was das Gesetz bedeutet und was es nicht bedeutet. – Juni 2017 im E-Government-Rückblick.
Der Bundestag verabschiedet das Onlinezugangsgesetz . Was das bedeutet: Deutschland hat erstmals eine gesetzliche Verpflichtung, alle wesentlichen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital zugänglich zu machen. Das ist ein Datum, das Verwaltungsgeschichte markiert. Was es nicht bedeutet: dass die Verwaltungsdigitalisierung damit erledigt ist. Das Gesetz ist der Beginn, nicht das Ende. Was das OZG rechtlich festschreibt Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 die 575 priorisierten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Was das rechtlich bedeutet: Es ist eine staatliche Handlungspflicht. Was es in der Praxis bedeutet: Wer diese Pflicht nicht erfüllt, ist nicht dem Gesetz konform.
WannaCry. Was der Ransomware-Angriff über öffentliche IT-Sicherheit sagt. – Mai 2017 im E-Government-Rückblick.
Am 12. Mai 2017 verbreitet sich WannaCry weltweit. Die Ransomware trifft den britischen National Health Service, die Deutsche Bahn, Telekommunikationsunternehmen, Logistikkonzerne und Hunderttausende weitere Systeme in über 150 Ländern. Was sie ausnutzt: eine Windows-Sicherheitslücke, für die ein Patch bereits seit März verfügbar war. Für die öffentliche IT ist das keine abstrakte Bedrohung. Es ist ein Realtest. Was WannaCry über öffentliche IT-Infrastrukturen sagt WannaCry schlägt wo ein, wo Systeme nicht gepatcht sind. Was das über öffentliche IT-Infrastrukturen zeigt: Patch-Management ist eine Schwachstelle. Systeme, die lange im Betrieb sind, werden selten konsequent aktualisiert. Die Gründe sind bekannt: fehlende Ressourcen, Angst vor Kompatibilitätsproblemen, mangelnde Priorisierung.
E-Government vor der Zielgeraden. Was der Frühsommer bringt. – April 2017 im E-Government-Rückblick.
April 2017. Das Onlinezugangsgesetz ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Was parallel passiert: In genau 13 Monaten, am 25. Mai 2018, wird die DSGVO anwendbar. Behörden, die das noch nicht auf dem Schirm haben, werden es in den nächsten Wochen merken. Was die DSGVO-Uhr für Behörden bedeutet 13 Monate bis zur DSGVO-Anwendbarkeit. Was das für Behörden bedeutet: Es ist noch Zeit, aber nicht mehr viel. Was in diesen 13 Monaten erledigt sein muss: Datenverarbeitungsverzeichnisse erstellen, Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungen durchführen, technische und organisatorische Maßnahmen anpassen, und Datenschutzbeauftragte benennen oder bestätigen.
OZG im parlamentarischen Verfahren. Was der Frühling entscheidet. – März 2017 im E-Government-Rückblick.
Das Onlinezugangsgesetz ist im Ausschuss. Was in den Anhörungen und Beratungen des Frühjahrs auf dem Tisch liegt, sind die klassischen Spannungsfelder föderaler Gesetzgebung: Wer zahlt? Wer entscheidet? Welche Fristen sind realistisch? Was aus den Ausschussberatungen bisher sichtbar wird: Es gibt breiten Konsens über das Ziel. Was noch diskutiert wird, sind die Rahmenbedingungen der Umsetzung. Was am Gesetzentwurf diskutiert wird Zwei Kritikpunkte kehren in den Anhörungen wieder. Erstens: Die Frist bis 2022 ist ambitioniert, aber machbar, wenn die Finanzierung gesichert ist. Was fehlt, ist eine Aussage im Gesetz darüber, wie die finanzielle Mitbeteiligung des Bundes an der kommunalen Umsetzung aussieht.