Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung
Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.
- Für Verwaltungen – Open-Source-Strategie, unabhängige Evaluation und Vergabe für Bund, Länder und Kommunen.
- Für öffentliche IT-Dienstleister – Open Source als Betriebsmodell, Portfolio-Strategie Souveränität, Ökosystem-Kooperationen.
- Für GovTech-Startups – Public-Sector-Readiness, Markteintritt, Vergabe und Konsortien.
- Für E-Government-Anbieter – Positionierung im Souveränitätsmarkt, Markteinstieg, Marktzugang.
- Für Investoren – kommerzielle Due Diligence, Markt- und Timing-Einschätzung, Portfolio-Support.
Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.
Aktuelle Blogbeiträge
OZG-Entwicklung läuft. Wo die ersten Probleme sichtbar werden. – Juli 2018 im E-Government-Rückblick.
Sommer 2018. Die OZG-Entwicklung ist seit dem Frühjahr in mehreren Themenfeldern angelaufen. Was im Juli sichtbar wird, ist ein charakteristisches Muster früher föderaler IT-Programme: lokale Fortschritte, aber noch keine gemeinsame Richtung. Was die ersten Entwicklungserfahrungen zeigen Federführungsländer, die früh gestartet sind, haben erste Erkenntnisse. Was sie teilen: Die Komplexität der Aufgabe ist höher als in der Konzeptionsphase erwartet. Fachverfahren, die digitalisiert werden sollen, haben mehr Schnittstellen zu anderen Systemen als bekannt war. Nutzertests zeigen, dass viele Prozesse aus der Perspektive der Sachbearbeitenden gestaltet sind, nicht aus der Perspektive der Antragstellenden.
Erster Monat DSGVO. Was die Verwaltung aus dem Datenschutzrecht lernt. – Juni 2018 im E-Government-Rückblick.
Vier Wochen DSGVO . Was der erste Monat unter dem neuen Datenschutzrecht zeigt, ist für öffentliche Verwaltungen ein gemischtes Bild: Viele Prozesse, die als DSGVO-Problem galten, sind handhabbar. Einige Probleme, die für lösbar gehalten wurden, sind es weniger als erwartet. Was das für die OZG-Umsetzung bedeutet, ist kein Widerspruch. Es ist eine Einordnung. Was der Verwaltung das meiste Kopfzerbrechen bereitet Auskunftsanfragen. Die DSGVO gibt Bürger:innen das Recht zu erfahren, welche Daten über sie verarbeitet werden. Was das für Behörden bedeutet: Sie müssen wissen, wo welche Daten liegen. In einer Verwaltung, die über Jahrzehnte gewachsene IT-Landschaften betreibt, ist das keine triviale Frage.
DSGVO kommt. Was öffentliche IT jetzt wissen muss. – Mai 2018 im E-Government-Rückblick.
Am 25. Mai wird die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar. Was nach zwei Jahren Übergangszeit beginnt, ist der Regelbetrieb unter europäischem Datenschutzrecht. Für die private Wirtschaft ist das ein schon länger bekanntes Datum. Für die öffentliche Verwaltung ist es eines, das in der OZG-Umsetzung oft zu spät mitgedacht wurde. Was die DSGVO für OZG-Dienste bedeutet OZG-Dienste verarbeiten personenbezogene Daten. Sie nehmen Anträge entgegen, prüfen Ansprüche, erstellen Bescheide. Das sind DSGVO-pflichtige Verarbeitungen. Was das konkret erfordert: Datenschutz-Folgenabschätzungen für Dienste, die sensible Daten verarbeiten, Löschfristen, technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz, und eine klare Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung.
Themenfelder zugeordnet. Was jetzt die Entwicklungsphase bestimmt. – April 2018 im E-Government-Rückblick.
Die Themenfeld-Zuordnungen sind abgeschlossen. 35 Themenfelder, 35 Federführungsländer. Manche Länder haben mehrere Felder übernommen. Die Entwicklungsphase kann beginnen. Was mit dieser Zuordnung entschieden ist: Wer für welchen Teil des OZG-Programms verantwortlich ist. Was damit noch nicht entschieden ist: Wie schnell die Entwicklung läuft, welche Qualitätsstandards gelten, und wie sichergestellt wird, dass die entwickelten Dienste tatsächlich nachgenutzt werden. Was die Kapazitätsunterschiede bedeuten Nicht alle Federführungsländer sind gleich aufgestellt. Ein Bundesland mit eigenem IT-Dienstleister, erfahrenen Projektteams und einem etablierten digitalen Verwaltungsrahmen entwickelt schneller als ein kleines Bundesland ohne diese Voraussetzungen.
Koalitionsvertrag beschlossen. Was das digitale Kapitel verspricht. – März 2018 im E-Government-Rückblick.
Am 12. März unterzeichnen CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag. Die neue Bundesregierung unter Angela Merkel steht. Was das digitale Kapitel enthält, ist mehr als die üblichen Bekundungsformeln, aber weniger als eine Umsetzungsplanung. Für die Verwaltungsdigitalisierung sind drei Punkte relevant: das Bekenntnis zum OZG, die Ankündigung eines Registermodernisierungsgesetzes, und die Aussage zur BundID als digitalem Identitätssystem. Was der Koalitionsvertrag zum OZG sagt Das OZG wird im Koalitionsvertrag explizit benannt und als Priorität der Bundesregierung ausgewiesen. Was das bedeutet: Das Programm hat politische Rückendeckung auf Bundesebene für vier Jahre. Das ist keine Trivialität. Programme ohne Koalitionsvertragsverankerung haben es schwerer, Ressourcen und Aufmerksamkeit zu halten.