Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung
Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.
- Für Verwaltungen – Open-Source-Strategie, unabhängige Evaluation und Vergabe für Bund, Länder und Kommunen.
- Für öffentliche IT-Dienstleister – Open Source als Betriebsmodell, Portfolio-Strategie Souveränität, Ökosystem-Kooperationen.
- Für GovTech-Startups – Public-Sector-Readiness, Markteintritt, Vergabe und Konsortien.
- Für E-Government-Anbieter – Positionierung im Souveränitätsmarkt, Markteinstieg, Marktzugang.
- Für Investoren – kommerzielle Due Diligence, Markt- und Timing-Einschätzung, Portfolio-Support.
Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.
Aktuelle Blogbeiträge
DSGVO kommt. Was öffentliche IT jetzt wissen muss. – Mai 2018 im E-Government-Rückblick.
Am 25. Mai wird die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar. Was nach zwei Jahren Übergangszeit beginnt, ist der Regelbetrieb unter europäischem Datenschutzrecht. Für die private Wirtschaft ist das ein schon länger bekanntes Datum. Für die öffentliche Verwaltung ist es eines, das in der OZG-Umsetzung oft zu spät mitgedacht wurde. Was die DSGVO für OZG-Dienste bedeutet OZG-Dienste verarbeiten personenbezogene Daten. Sie nehmen Anträge entgegen, prüfen Ansprüche, erstellen Bescheide. Das sind DSGVO-pflichtige Verarbeitungen. Was das konkret erfordert: Datenschutz-Folgenabschätzungen für Dienste, die sensible Daten verarbeiten, Löschfristen, technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz, und eine klare Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung.
Themenfelder zugeordnet. Was jetzt die Entwicklungsphase bestimmt. – April 2018 im E-Government-Rückblick.
Die Themenfeld-Zuordnungen sind abgeschlossen. 35 Themenfelder, 35 Federführungsländer. Manche Länder haben mehrere Felder übernommen. Die Entwicklungsphase kann beginnen. Was mit dieser Zuordnung entschieden ist: Wer für welchen Teil des OZG-Programms verantwortlich ist. Was damit noch nicht entschieden ist: Wie schnell die Entwicklung läuft, welche Qualitätsstandards gelten, und wie sichergestellt wird, dass die entwickelten Dienste tatsächlich nachgenutzt werden. Was die Kapazitätsunterschiede bedeuten Nicht alle Federführungsländer sind gleich aufgestellt. Ein Bundesland mit eigenem IT-Dienstleister, erfahrenen Projektteams und einem etablierten digitalen Verwaltungsrahmen entwickelt schneller als ein kleines Bundesland ohne diese Voraussetzungen.
Koalitionsvertrag beschlossen. Was das digitale Kapitel verspricht. – März 2018 im E-Government-Rückblick.
Am 12. März unterzeichnen CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag. Die neue Bundesregierung unter Angela Merkel steht. Was das digitale Kapitel enthält, ist mehr als die üblichen Bekundungsformeln, aber weniger als eine Umsetzungsplanung. Für die Verwaltungsdigitalisierung sind drei Punkte relevant: das Bekenntnis zum OZG, die Ankündigung eines Registermodernisierungsgesetzes, und die Aussage zur BundID als digitalem Identitätssystem. Was der Koalitionsvertrag zum OZG sagt Das OZG wird im Koalitionsvertrag explizit benannt und als Priorität der Bundesregierung ausgewiesen. Was das bedeutet: Das Programm hat politische Rückendeckung auf Bundesebene für vier Jahre. Das ist keine Trivialität. Programme ohne Koalitionsvertragsverankerung haben es schwerer, Ressourcen und Aufmerksamkeit zu halten.
Koalitionsverhandlungen. Was der digitale Kurs der GroKo bedeutet. – Februar 2018 im E-Government-Rückblick.
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD laufen. Was im Februar 2018 in den Verhandlungsgruppen erarbeitet wird, wird für vier Jahre die Bundesdigitalpolitik prägen. Das digitale Kapitel ist eines der umstritteneren, weil es Schnittstellen zu Wirtschafts-, Infrastruktur- und Bildungspolitik hat. Was für die Verwaltungsdigitalisierung relevant ist: Wie stark das OZG im Koalitionsvertrag verankert wird, und was zu den Voraussetzungen gesagt wird. Was ein starkes digitales Kapitel leisten würde Ein Koalitionsvertrag, der das OZG aktiv benennt und mit konkreten Maßnahmen unterlegt, hat eine steuernde Wirkung. Was ein schwaches digitales Kapitel, das nur allgemeine Digitalisierungsbekundungen enthält, bewirkt: Es lässt den Bundesministerien Spielraum, der nicht immer zugunsten schneller Umsetzung genutzt wird.
OZG im ersten Jahr. Was aus dem Gesetz ein Programm machen muss. – Januar 2018 im E-Government-Rückblick.
Das Onlinezugangsgesetz ist seit August 2017 in Kraft. Januar 2018 ist der erste Monat des ersten vollständigen Umsetzungsjahres. Was das bedeutet: Die gesetzliche Verpflichtung ist da. Das Programm dahinter muss erst noch aufgebaut werden. Was in diesen ersten Wochen auf den Tisch kommt, sind die grundlegenden Fragen: Wer koordiniert? Wie werden die 575 Verwaltungsleistungen strukturiert? Wer übernimmt welche Federführung? Was die Themenfeld-Struktur leisten soll 575 Verwaltungsleistungen sind zu viele, um sie einzeln zu koordinieren. Was der IT-Planungsrat im ersten Quartal erarbeitet, ist eine Strukturierung in Themenfelder. Zusammengehörende Leistungen werden gebündelt, ein Federführungsland übernimmt die Verantwortung für ein Themenfeld.