Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung

Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.

Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.

Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.

Aktuelle Blogbeiträge

Digitalgipfel Nürnberg. Was der Herbst 2018 für die digitale Verwaltung bringt. – Oktober 2018 im E-Government-Rückblick.

Der Digitalgipfel der Bundesregierung findet im Oktober in Nürnberg statt. Was er zeigt: Die politische Aufmerksamkeit für Digitalisierung ist hoch. Was er auch zeigt: Die Lücke zwischen politischer Ambition und operativer Umsetzung bleibt eine Konstante. Was der Digitalgipfel für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet Der Digitalgipfel ist kein Beschlussgremium für die Verwaltungsdigitalisierung. Was er leisten kann: Sichtbarkeit für das OZG-Programm erzeugen, politischen Rückenwind für konkrete Entscheidungen schaffen, und den Austausch zwischen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung fördern.

Herbststart. Was das letzte OZG-Quartal 2018 entscheiden muss. – September 2018 im E-Government-Rückblick.

September 2018. Der politische Betrieb nimmt wieder Fahrt auf. Was das vierte Quartal bringen muss, ist nicht mehr Struktur, sondern Klarheit: Welche Dienste gehen 2018 noch in Produktion? Was sind die verbindlichen technischen Standards? Und wann startet FITKO ? Was der IT-Planungsrat im Herbst entscheiden muss Der IT-Planungsrat tagt im Herbst. Was auf der Agenda stehen muss: technische Mindestanforderungen für EfA-Dienste. Was bisher fehlt, sind verbindliche Schnittstellenstandards, die alle Federführungsländer einhalten müssen.

Sommerpause 2018. Was die ersten OZG-Monate hinterlassen. – August 2018 im E-Government-Rückblick.

August 2018. Der politische Betrieb verlangsamt sich. Was das OZG-Programm in acht Monaten hinterlassen hat, ist eine Struktur, die steht, eine Entwicklung, die läuft, und drei strukturelle Defizite, die im Herbst adressiert werden müssen. Erstes Defizit: Technische Standards kommen zu spät Was sich im Sommer bestätigt: Die technische Heterogenität der EfA-Entwicklung ist ein Risiko. Verschiedene Länder entwickeln mit verschiedenen Technologien und nach verschiedenen Architekturen. Was dabei entstehen kann, sind Dienste, die in ihrem Entstehungsland funktionieren, aber schwer nachnutzbar sind.

OZG-Entwicklung läuft. Wo die ersten Probleme sichtbar werden. – Juli 2018 im E-Government-Rückblick.

Sommer 2018. Die OZG-Entwicklung ist seit dem Frühjahr in mehreren Themenfeldern angelaufen. Was im Juli sichtbar wird, ist ein charakteristisches Muster früher föderaler IT-Programme: lokale Fortschritte, aber noch keine gemeinsame Richtung. Was die ersten Entwicklungserfahrungen zeigen Federführungsländer, die früh gestartet sind, haben erste Erkenntnisse. Was sie teilen: Die Komplexität der Aufgabe ist höher als in der Konzeptionsphase erwartet. Fachverfahren, die digitalisiert werden sollen, haben mehr Schnittstellen zu anderen Systemen als bekannt war. Nutzertests zeigen, dass viele Prozesse aus der Perspektive der Sachbearbeitenden gestaltet sind, nicht aus der Perspektive der Antragstellenden.

Erster Monat DSGVO. Was die Verwaltung aus dem Datenschutzrecht lernt. – Juni 2018 im E-Government-Rückblick.

Vier Wochen DSGVO . Was der erste Monat unter dem neuen Datenschutzrecht zeigt, ist für öffentliche Verwaltungen ein gemischtes Bild: Viele Prozesse, die als DSGVO-Problem galten, sind handhabbar. Einige Probleme, die für lösbar gehalten wurden, sind es weniger als erwartet. Was das für die OZG-Umsetzung bedeutet, ist kein Widerspruch. Es ist eine Einordnung. Was der Verwaltung das meiste Kopfzerbrechen bereitet Auskunftsanfragen. Die DSGVO gibt Bürger:innen das Recht zu erfahren, welche Daten über sie verarbeitet werden. Was das für Behörden bedeutet: Sie müssen wissen, wo welche Daten liegen. In einer Verwaltung, die über Jahrzehnte gewachsene IT-Landschaften betreibt, ist das keine triviale Frage.