Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung
Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.
- Für Verwaltungen – Open-Source-Strategie, unabhängige Evaluation und Vergabe für Bund, Länder und Kommunen.
- Für öffentliche IT-Dienstleister – Open Source als Betriebsmodell, Portfolio-Strategie Souveränität, Ökosystem-Kooperationen.
- Für GovTech-Startups – Public-Sector-Readiness, Markteintritt, Vergabe und Konsortien.
- Für E-Government-Anbieter – Positionierung im Souveränitätsmarkt, Markteinstieg, Marktzugang.
- Für Investoren – kommerzielle Due Diligence, Markt- und Timing-Einschätzung, Portfolio-Support.
Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.
Aktuelle Blogbeiträge
Europawahl und Verwaltungsdigitalisierung. Was Brüssel mit dem OZG zu tun hat. – Mai 2019 im E-Government-Rückblick.
Am 26. Mai wählt Europa. Das neue Europäische Parlament wird die Kommission mitwählen, die ab Herbst 2019 die digitale Agenda Europas gestaltet. Was auf dieser Agenda stehen wird, ist noch nicht vollständig bekannt. Was bekannt ist: Die Fragen, die das letzte Mandat aufgeworfen hat, bleiben offen. Und einige sind für die deutsche Verwaltungsdigitalisierung unmittelbar relevant. Was die neue Kommission mit dem Digital Single Market macht Die Vollendung des digitalen Binnenmarkts war das erklärte Ziel der Juncker-Kommission. Was davon erreicht wurde: die DSGVO , eIDAS , die Portabilitätsverordnung, erste Schritte beim Urheberrecht. Was noch aussteht: eine europäische Datenstrategie, ein KI-Regulierungsrahmen, und die Frage, wie europäische Cloud-Infrastruktur aussehen soll.
BundID im Aufbau. Was eine föderale Identitätsinfrastruktur leisten muss. – April 2019 im E-Government-Rückblick.
Die BundID entwickelt sich. Im April 2019 ist sie kein Pilotprojekt mehr, aber auch noch keine Infrastruktur im vollständigen Sinn. Sie ist etwas dazwischen: eine wachsende Plattform, die noch nicht die kritische Masse erreicht hat, die sie zur Selbstverständlichkeit macht. Was das Wachstum bremst, ist kein technisches Problem. Es ist ein strukturelles: das Henne-Ei-Problem digitaler Identitäten. Was das Henne-Ei-Problem bedeutet Nutzer:innen richten eine BundID ein, wenn es Dienste gibt, bei denen sie sie brauchen. Behörden integrieren BundID als Anmelde-Option, wenn es Nutzer:innen gibt, die sie nutzen. Solange beides gleichzeitig wächst, aber keines schnell genug, um das andere zu ziehen, bleibt das Wachstum flach.
IT-Planungsrat im Frühjahr. Was die Koordinationsstruktur jetzt leisten muss. – März 2019 im E-Government-Rückblick.
Der IT-Planungsrat tagt im Frühjahr. Was in den ersten Sitzungen des Jahres auf dem Tisch liegt, hat sich verschoben: Nicht mehr Strukturfragen dominieren die Agenda, sondern operative. Wer liefert wann was? Wie wird aus einer Nachnutzungsempfehlung eine Nachnutzungspflicht? Und welche Dienste sollen bis Ende 2019 produktiv sein? Das sind die richtigen Fragen. Dass sie jetzt gestellt werden, ist gut. Dass die Antworten noch unvollständig sind, ist der Befund. Was operative Koordination bedeutet Die Aufgabe des IT-Planungsrats hat sich mit dem OZG-Fortschritt verändert. In der Strukturphase war der IT-Planungsrat ein Beschlussgremium: Themenfelder definieren, Federführungen vergeben, Koordinationsrahmen aufbauen. In der Lieferphase ist er ein Steuerungsgremium: Fortschritt messen, Engpässe benennen, Nachsteuerung veranlassen.
EfA in der Praxis. Was zwischen Konzept und Nachnutzung liegt. – Februar 2019 im E-Government-Rückblick.
Das EfA-Modell ist der Kern der OZG-Skalierung. Einer entwickelt, alle anderen nutzen nach. Auf dem Papier ist das überzeugend. Was im Februar 2019 sichtbar wird: Der Weg von einem fertig entwickelten Dienst zur tatsächlichen Nachnutzung ist länger als erwartet, und die Engpässe liegen nicht dort, wo man sie zunächst vermutet hat. Was Dokumentation mit Nachnutzung zu tun hat Ein EfA-Dienst ist erst dann nachnutzbar, wenn er so dokumentiert ist, dass ein IT-Dienstleister in einem anderen Land ihn tatsächlich integrieren kann. Das klingt banal. In der Praxis fehlt genau das bei einem Teil der ersten Dienste.
OZG im zweiten Jahr. Was aus der Aufbauphase in die Umsetzung muss. – Januar 2019 im E-Government-Rückblick.
Das Onlinezugangsgesetz tritt ins zweite Implementierungsjahr. 2017 wurde der gesetzliche Rahmen gesetzt. 2018 war das Jahr der Struktur: 35 Themenfelder wurden definiert, Federführungsländer bestimmt, der Koordinationsrahmen des IT-Planungsrats aufgebaut. 2019 muss das Jahr der Lieferung werden. Was das bedeutet: Die erste EfA-Dienste müssen in Produktion gehen. Nicht alle 575. Aber genug, um zu zeigen, dass das Modell funktioniert. Was aus der Strukturphase gelernt wurde Das EfA-Modell (Einer für Alle) ist das Herzstück der OZG-Skalierung. Ein Land übernimmt die Federführung für ein Themenfeld, entwickelt den Dienst, und alle anderen Länder können nachnutzen. Was das in der Praxis erfordert, ist 2018 deutlicher geworden als erwartet.