Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung

Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.

Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.

Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.

Aktuelle Blogbeiträge

Souveränität ist eine Architekturentscheidung

Die Corona-Krise hat 2020 vielen klar gemacht, was vorher Theorie war: Verwaltung muss auch dann liefern, wenn der Boden sich bewegt. Liefern heißt heute digital. Damit wird die Frage, wie souverän die Verwaltung dabei agieren kann, zur strategischen Hauptfrage. Sie gehört nicht mehr in die Schublade fürs Strategiepapier. Souveränität ist keine Erklärung. Sie ist eine Architekturentscheidung. Was Souveränität konkret bedeutet Digitale Souveränität bezeichnet das selbstbestimmte Handeln im digitalen Raum: unabhängig von einzelnen Staaten und Anbietern entscheiden zu können, welche Software die Verwaltung einsetzt, wie sie weiterentwickelt wird und wer sie betreibt. Für die öffentliche Verwaltung ist das keine akademische Frage. Es ist die Voraussetzung dafür, dass eine Behörde im Krisenfall handlungsfähig bleibt – und nicht auf das Wohlwollen eines außereuropäischen Anbieters angewiesen ist.

Nach Schrems II: Cloud-Souveränität wird operativ. – August 2020 im E-Government-Rückblick.

Ein Monat nach dem Schrems-II-Urteil. Was ist passiert? Wenig Konkretes. Viel Diskussion. Datenschutzbehörden haben Stellungnahmen veröffentlicht, die im Kern bestätigen, was das Urteil sagt: Datenübermittlungen in die USA ohne angemessene Schutzmaßnahmen sind rechtswidrig. Konkrete Sanktionen: noch nicht. Konkrete Handlungsanleitungen: begrenzt. Microsoft hat angekündigt, Datenspeicherung und Verarbeitung in Europa ausbauen zu wollen. Was das bedeutet: Die Daten könnten in Frankfurt oder Amsterdam liegen, aber der Anbieter bleibt ein US-Unternehmen, das dem CLOUD Act unterliegt. Europäische Server lösen das Schrems-II-Problem strukturell nicht.

Schrems II: Privacy Shield ungültig. Was das für öffentliche IT bedeutet. – Juli 2020 im E-Government-Rückblick.

Am 16. Juli 2020 erklärt der [Europäische Gerichtshof das Privacy Shield für ungültig]( https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=228677&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=14530 ). Das Urteil in der Rechtssache C-311/18 ( Schrems II ) beendet sofort die Rechtsgrundlage für Datenübermittlungen in die USA auf Basis des Privacy Shield. Betroffen: alle Organisationen, die personenbezogene Daten von EU-Bürger:innen auf US-Servern oder über US-Dienste verarbeiten. Betroffen, in unterschiedlichem Ausmaß, sind fast alle deutschen Bundesbehörden, Länder und Kommunen. Was das Urteil konkret bedeutet Der EuGH stellt fest: Die USA gewährleisten kein angemessenes Datenschutzniveau. Behörden wie NSA und FBI haben Zugriff auf Daten, der mit EU-Grundrechten nicht vereinbar ist. Das Privacy Shield, das diesen Mangel rechtsformell überspielen sollte, ist deshalb nichtig.

Konjunkturpaket, Corona-Warn-App, GAIA-X. Ein Monat, drei Weichenstellungen. – Juni 2020 im E-Government-Rückblick.

Juni 2020 bringt drei Nachrichten, die alle auf dasselbe Thema einzahlen: Digitale Souveränität als praktische Politik. Am 3. Juni beschließt die Bundesregierung ein Konjunkturpaket von 130 Milliarden Euro. Darin: drei Milliarden Euro für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, für OZG. Am 16. Juni startet die Corona-Warn-App als quelloffenes Projekt auf GitHub, entwickelt von SAP und Deutsche Telekom im Auftrag des Bundes. Am 4. Juni kündigen Frankreich und Deutschland gemeinsam GAIA-X als europäisches Cloud-Infrastrukturprojekt an.

Once-Only ist beschlossen, nicht geliefert

Ursprünglich 2020 bei publicplan erschienen . Inhaltlich ist das der gleicher Artikel, aber meiner persönlichen Sichtweise neu geschrieben. Eine einfache Frage: Warum muss man dem Staat Daten geben, die er schon hat? Das ist die Idee hinter dem Once-Only-Prinzip. Bürger:innen und Unternehmen geben Standardinformationen nur einmal an, die Verwaltung tauscht sie intern aus. Kein dreimaliges Eintippen der gleichen Adresse, kein Nachreichen der Geburtsurkunde, die das Standesamt schon ausgestellt hat.