Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung

Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.

Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.

Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.

Aktuelle Blogbeiträge

Lockdown-Light. Was Verwaltung jetzt braucht, um nicht wieder zu straucheln. – November 2020 im E-Government-Rückblick.

Am 2. November tritt der sogenannte Lockdown-Light in Kraft. Gastronomie, Hotels, Veranstaltungen schließen. Behörden bleiben geöffnet, mit Hygienekonzepten. Der Bürobetrieb geht weiter, mit verstärkten Homeoffice-Empfehlungen. Für die öffentliche Verwaltung ist das eine bekannte Situation. Die Lehren aus dem Frühjahr sind nicht vollständig umgesetzt worden. Was sich im November wiederholt, war vorhersehbar. Was im zweiten Lockdown anders ist Die Erfahrung aus dem Frühjahr hat Spuren hinterlassen. Homeoffice-Infrastruktur ist robuster. Videokonferenzen sind Standard. Viele Behörden haben ihre Servicekommunikation digitalisiert, zumindest für Standardanfragen.

Zweite Welle. Digitale Verwaltung erneut unter Druck. – Oktober 2020 im E-Government-Rückblick.

Die zweite COVID-Welle ist da. Fallzahlen steigen, erste Einschränkungen werden wieder erlassen. Was das für die öffentliche Verwaltung bedeutet, ist diesmal eine andere Frage als im März: Nicht mehr „Wie reagiert man auf eine unvorhergesehene Krise?", sondern „Was hat man aus der ersten Welle gelernt?" Die Antwort ist gemischt. Was sich seit dem Frühjahr verbessert hat Homeoffice-Infrastruktur ist in vielen Bundesbehörden robuster geworden. VPN-Kapazitäten wurden ausgebaut. Videokonferenzsysteme sind eingespielt. Was im März eine Notlösung war, ist im Oktober Routinebetrieb.

OZG mit Rückenwind. Was das Konjunkturpaket jetzt konkret bedeutet. – September 2020 im E-Government-Rückblick.

Das Konjunkturbudget von drei Milliarden Euro für die Verwaltungsdigitalisierung ist beschlossen. Jetzt kommt die Verteilung. Was bei den Ländern und Kommunen ankommt, hängt davon ab, wie die Verteilungsmechanismen ausgestaltet sind. Geld allein beschleunigt keine Digitalisierung. Es beseitigt einen Engpass, wenn die anderen Engpässe gleichzeitig adressiert werden. Im September zeigt sich, was die Monate nach dem Beschluss gebracht haben, und was noch aussteht. Was das Budget tatsächlich ermöglicht Drei Milliarden Euro über den Zeitraum bis Ende 2022 sind signifikant. Zum Vergleich: Das reguläre OZG-Budget war deutlich kleiner. Was dieses Budget konkret ermöglicht, ist dreierlei.

Souveränität ist eine Architekturentscheidung

Die Corona-Krise hat 2020 vielen klar gemacht, was vorher Theorie war: Verwaltung muss auch dann liefern, wenn der Boden sich bewegt. Liefern heißt heute digital. Damit wird die Frage, wie souverän die Verwaltung dabei agieren kann, zur strategischen Hauptfrage. Sie gehört nicht mehr in die Schublade fürs Strategiepapier. Souveränität ist keine Erklärung. Sie ist eine Architekturentscheidung. Was Souveränität konkret bedeutet Digitale Souveränität bezeichnet das selbstbestimmte Handeln im digitalen Raum: unabhängig von einzelnen Staaten und Anbietern entscheiden zu können, welche Software die Verwaltung einsetzt, wie sie weiterentwickelt wird und wer sie betreibt. Für die öffentliche Verwaltung ist das keine akademische Frage. Es ist die Voraussetzung dafür, dass eine Behörde im Krisenfall handlungsfähig bleibt – und nicht auf das Wohlwollen eines außereuropäischen Anbieters angewiesen ist.

Nach Schrems II: Cloud-Souveränität wird operativ. – August 2020 im E-Government-Rückblick.

Ein Monat nach dem Schrems-II-Urteil. Was ist passiert? Wenig Konkretes. Viel Diskussion. Datenschutzbehörden haben Stellungnahmen veröffentlicht, die im Kern bestätigen, was das Urteil sagt: Datenübermittlungen in die USA ohne angemessene Schutzmaßnahmen sind rechtswidrig. Konkrete Sanktionen: noch nicht. Konkrete Handlungsanleitungen: begrenzt. Microsoft hat angekündigt, Datenspeicherung und Verarbeitung in Europa ausbauen zu wollen. Was das bedeutet: Die Daten könnten in Frankfurt oder Amsterdam liegen, aber der Anbieter bleibt ein US-Unternehmen, das dem CLOUD Act unterliegt. Europäische Server lösen das Schrems-II-Problem strukturell nicht.