Sommerpause 2016. Was die Verwaltungsdigitalisierung strukturell bremst. – August 2016 im E-Government-Rückblick.

Sommer 2016. Der politische Betrieb ruht. Eine gute Zeit, um strukturell zu denken, statt auf tagespolitische Impulse zu reagieren. Was die Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland wirklich bremst, ist oft diskutiert und selten präzise beantwortet. Nicht fehlende Technologie. Nicht grundsätzlich fehlendes Recht. Was bremst, sind drei strukturelle Defizite, die hartnäckiger sind als ein fehlender Gesetzesparagraph. Erstes Defizit: Das Schriftformerfordernis als Bremse Hunderte von Verwaltungsprozessen können heute technisch digital abgewickelt werden. Was sie im letzten Schritt blockiert: ein gesetzliches Schriftformerfordernis. Für viele Verwaltungsakte ist eine handschriftliche Unterschrift oder deren qualifiziertes elektronisches Äquivalent Pflicht.

NIS-Richtlinie in Kraft. Was IT-Sicherheit für Verwaltung bedeutet. – Juli 2016 im E-Government-Rückblick.

Am 6. Juli 2016 tritt die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) in Kraft. Was sie bedeutet: Erstmals gibt es EU-weit verbindliche Anforderungen an die IT-Sicherheit für kritische Infrastrukturen und wesentliche digitale Dienste. Deutschland hat zwei Jahre Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen. Was die NIS-Richtlinie für öffentliche Verwaltungen bedeutet Die NIS-Richtlinie adressiert primär Betreiber kritischer Infrastrukturen und Anbieter digitaler Dienste. Was öffentliche Verwaltungen betrifft: Sie sind sowohl Nutzer von IT-Infrastrukturen als auch, in manchen Fällen, Betreiber kritischer Systeme.

Brexit-Abstimmung. Was der EU-Austritt für die digitale Verwaltungspolitik bedeutet. – Juni 2016 im E-Government-Rückblick.

Am 23. Juni 2016 stimmt Großbritannien für den Austritt aus der Europäischen Union. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung und Digitalpolitik bedeutet, ist im unmittelbaren Nachgang noch unklar. Was absehbar ist: Es wird nicht ohne Auswirkungen bleiben. Was der Brexit für die europäische Digitalpolitik bedeutet Großbritannien war in der europäischen Digitalpolitik ein aktiver Akteur. Was mit dem Brexit wegfällt: eine liberale Stimme in Regulierungsdiskussionen, eine Großvolkswirtschaft im digitalen Binnenmarkt, und ein Partner in der Umsetzung europäischer Datenschutzregeln.

DSGVO in Kraft. Was die ersten Wochen nach dem Amtsblatt zeigen. – Mai 2016 im E-Government-Rückblick.

Am 25. Mai ist die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Was die ersten Reaktionen zeigen: Das Bewusstsein für die kommenden Anforderungen ist gestiegen. Was auch sichtbar wird: Die zwei Jahre Übergangszeit werden für viele Behörden nicht ausreichend sein, wenn nicht sofort begonnen wird. Was die ersten Reaktionen zeigen In Bundesbehörden, Länderministerien und Kommunen ist die DSGVO jetzt ein Thema. Was die Reaktionen unterscheidet: Manche Organisationen haben bereits vor Mai mit der Vorbereitung begonnen. Andere starten jetzt, mit dem Amtsblatt als Startpistole.

Nutzerkonto-Debatte. Was Deutschland für digitale Identität braucht. – April 2016 im E-Government-Rückblick.

Die Debatte über ein einheitliches Nutzerkonto für die digitale Verwaltung in Deutschland nimmt an Schärfe zu. Was andere Länder seit Jahren haben, fehlt in Deutschland noch immer: eine einfache, föderalweit nutzbare Anmeldeoption für Verwaltungsleistungen. Was andere Länder zeigen Dänemark hat seit 2010 NemID, später MitID. Alle dänischen Bürger:innen haben Zugang. Alle wesentlichen digitalen Verwaltungsleistungen nutzen es. Was das bedeutet: eine Nutzungserfahrung, die konsistent ist, egal welche Leistung in Anspruch genommen wird.

DSGVO in Kraft. Was zwei Jahre Übergangszeit bedeuten. – März 2016 im E-Government-Rückblick.

Im April wird die Datenschutz-Grundverordnung im EU-Amtsblatt veröffentlicht, im Mai tritt sie in Kraft. Was das für Behörden bedeutet: zwei Jahre Übergangszeit, bis die DSGVO am 25. Mai 2018 anwendbar wird. Zwei Jahre klingen lang. Sie sind es nicht. Was die DSGVO für öffentliche Verwaltungen verändert Die DSGVO ist kein vollständiger Neuanfang. Was sie für öffentliche Verwaltungen ändert, baut auf dem bestehenden Datenschutzrecht auf. Was sie hinzufügt: strengere Dokumentationspflichten, neue Betroffenenrechte, verschärfte Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen, und Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungen.

Digitale Agenda und der IT-Planungsrat. Was föderale IT-Koordination leisten kann. – Februar 2016 im E-Government-Rückblick.

Der IT-Planungsrat koordiniert seit 2010 die IT-Zusammenarbeit von Bund und Ländern. Was er in sechs Jahren aufgebaut hat: gemeinsame Standards, eine Koordinationsstruktur für bundesweite IT-Vorhaben, und einen Mechanismus, der ohne ihn schwieriger wäre. Was er nicht ist: ein Durchführungsorgan. Er beschließt. Wer umsetzt, sind Bund, Länder und Kommunen. Was der IT-Planungsrat leistet und was nicht Was der IT-Planungsrat gut kann: Standards setzen, Koordinationsfragen klären, und zwischen Bund und Ländern vermitteln. Was er nicht kann: operative Entscheidungen erzwingen. Seine Beschlüsse sind für die Mitglieder verbindlich, aber Vollzug und Tempo der Umsetzung liegen bei den einzelnen Verwaltungen.

E-Government 2016. Was vor dem OZG da ist und was fehlt. – Januar 2016 im E-Government-Rückblick.

Januar 2016. Das E-Government-Gesetz des Bundes ( EGovG ) ist seit 2013 in Kraft. Fast drei Jahre. Was es gebracht hat: einen rechtlichen Rahmen für die digitale Verwaltung auf Bundesebene. Pflicht zur E-Akte, Möglichkeit der elektronischen Kommunikation, Grundlagen für digitale Signaturen. Was es nicht gebracht hat: eine flächendeckende Umsetzung. Was das EGovG geleistet hat Das E-Government-Gesetz hat das Fundament gelegt. Was in den drei Jahren seit seinem Inkrafttreten entstanden ist: Landesgesetze, die auf dem Bundesgesetz aufbauen. Erste kommunale Digitalisierungsinitiativen, die sich auf den neuen Rechtsrahmen beziehen. Eine wachsende Debatte darüber, was E-Government konkret bedeutet.