OZG verabschiedet. Was das Gesetz bedeutet und was es nicht bedeutet. – Juni 2017 im E-Government-Rückblick.
Der Bundestag verabschiedet das Onlinezugangsgesetz . Was das bedeutet: Deutschland hat erstmals eine gesetzliche Verpflichtung, alle wesentlichen Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital zugänglich zu machen. Das ist ein Datum, das Verwaltungsgeschichte markiert. Was es nicht bedeutet: dass die Verwaltungsdigitalisierung damit erledigt ist. Das Gesetz ist der Beginn, nicht das Ende. Was das OZG rechtlich festschreibt Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis Ende 2022 die 575 priorisierten Verwaltungsleistungen online anzubieten. Was das rechtlich bedeutet: Es ist eine staatliche Handlungspflicht. Was es in der Praxis bedeutet: Wer diese Pflicht nicht erfüllt, ist nicht dem Gesetz konform.
WannaCry. Was der Ransomware-Angriff über öffentliche IT-Sicherheit sagt. – Mai 2017 im E-Government-Rückblick.
Am 12. Mai 2017 verbreitet sich WannaCry weltweit. Die Ransomware trifft den britischen National Health Service, die Deutsche Bahn, Telekommunikationsunternehmen, Logistikkonzerne und Hunderttausende weitere Systeme in über 150 Ländern. Was sie ausnutzt: eine Windows-Sicherheitslücke, für die ein Patch bereits seit März verfügbar war. Für die öffentliche IT ist das keine abstrakte Bedrohung. Es ist ein Realtest. Was WannaCry über öffentliche IT-Infrastrukturen sagt WannaCry schlägt wo ein, wo Systeme nicht gepatcht sind. Was das über öffentliche IT-Infrastrukturen zeigt: Patch-Management ist eine Schwachstelle. Systeme, die lange im Betrieb sind, werden selten konsequent aktualisiert. Die Gründe sind bekannt: fehlende Ressourcen, Angst vor Kompatibilitätsproblemen, mangelnde Priorisierung.
E-Government vor der Zielgeraden. Was der Frühsommer bringt. – April 2017 im E-Government-Rückblick.
April 2017. Das Onlinezugangsgesetz ist auf der parlamentarischen Zielgeraden. Was parallel passiert: In genau 13 Monaten, am 25. Mai 2018, wird die DSGVO anwendbar. Behörden, die das noch nicht auf dem Schirm haben, werden es in den nächsten Wochen merken. Was die DSGVO-Uhr für Behörden bedeutet 13 Monate bis zur DSGVO-Anwendbarkeit. Was das für Behörden bedeutet: Es ist noch Zeit, aber nicht mehr viel. Was in diesen 13 Monaten erledigt sein muss: Datenverarbeitungsverzeichnisse erstellen, Datenschutz-Folgenabschätzungen für risikoreiche Verarbeitungen durchführen, technische und organisatorische Maßnahmen anpassen, und Datenschutzbeauftragte benennen oder bestätigen.
OZG im parlamentarischen Verfahren. Was der Frühling entscheidet. – März 2017 im E-Government-Rückblick.
Das Onlinezugangsgesetz ist im Ausschuss. Was in den Anhörungen und Beratungen des Frühjahrs auf dem Tisch liegt, sind die klassischen Spannungsfelder föderaler Gesetzgebung: Wer zahlt? Wer entscheidet? Welche Fristen sind realistisch? Was aus den Ausschussberatungen bisher sichtbar wird: Es gibt breiten Konsens über das Ziel. Was noch diskutiert wird, sind die Rahmenbedingungen der Umsetzung. Was am Gesetzentwurf diskutiert wird Zwei Kritikpunkte kehren in den Anhörungen wieder. Erstens: Die Frist bis 2022 ist ambitioniert, aber machbar, wenn die Finanzierung gesichert ist. Was fehlt, ist eine Aussage im Gesetz darüber, wie die finanzielle Mitbeteiligung des Bundes an der kommunalen Umsetzung aussieht.
Digitale Verwaltung im Wahlkampf. Was die Parteien versprechen. – Februar 2017 im E-Government-Rückblick.
Die Wahlkampfprogramme nehmen Form an. Alle großen Parteien haben digitale Kapitel. Was darin zur Verwaltungsdigitalisierung steht, variiert in Substanz und Verbindlichkeit. Was das für die praktische E-Government-Arbeit bedeutet, ist eine andere Frage als die, wer die Wahl gewinnt. Was die Parteien versprechen Die allgemeinen Bekundungen sind ähnlich: digitale Verwaltung ausbauen, Bürger:innen digitale Zugänge ermöglichen, Bürokratie abbauen. Was sich unterscheidet: der Grad der Konkretheit. Was substanziell wäre: Aussagen zum Onlinezugangsgesetz und seiner Finanzierung. Aussagen zur Registermodernisierung. Aussagen zum Verhältnis von Bund und Ländern bei der IT-Koordination. Diese Fragen sind nicht glamourös, aber sie entscheiden darüber, ob nach der Wahl etwas passiert oder ob die nächste Legislatur mit denselben Versprechungen beginnt wie die vorherige.
Wahljahr beginnt. Was die Bundestagswahl mit der Verwaltungsdigitalisierung zu tun hat. – Januar 2017 im E-Government-Rückblick.
Martin Schulz wird Ende Januar als SPD-Kanzlerkandidat nominiert. Das Wahljahr 2017 hat politischen Schwung bekommen. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet: Wahlkampfjahre sind keine guten Jahre für unspektakuläre, aber notwendige Gesetzgebung. Das OZG, das in den vergangenen Jahren vorbereitet wurde, steht auf der parlamentarischen Agenda. Was noch nicht klar ist: ob es noch in dieser Legislatur verabschiedet wird. Was das Wahljahr für die Digitalpolitik bedeutet Wahlkampf hat seine eigene Logik. Was Aufmerksamkeit bekommt, ist das, was Wähler:innen bewegt. Verwaltungsdigitalisierung bewegt selten Wähler:innen. Was bewegt: Rente, Gesundheit, Sicherheit, Wohnkosten.
Jahresrückblick 2016. Was vor dem OZG steht und was fehlt. – Dezember 2016 im E-Government-Rückblick.
Das Jahr 2016 endet. Was das Onlinezugangsgesetz betrifft: Es kommt. Im parlamentarischen Verfahren, angekündigt für 2017. Was dieses Jahr ohne OZG für die Verwaltungsdigitalisierung geleistet hat, ist trotzdem mehr als nichts. Was 2016 für die E-Government-Grundlagen gebracht hat Die DSGVO ist in Kraft getreten. Was das für alle digitalen Verwaltungsdienste bedeutet, die bis Mai 2018 starten oder laufen: Sie müssen DSGVO-konform sein. Wer jetzt anfängt zu planen, hat die Übergangszeit auf seiner Seite.
Trump-Wahl und digitale Souveränität. Was das für Europas IT bedeutet. – November 2016 im E-Government-Rückblick.
Am 8. November wird Donald Trump zum 45. Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt. Was das für die europäische Digitalpolitik bedeutet, ist im November 2016 noch unklar. Was absehbar ist: Die Verlässlichkeit transatlantischer Abkommen kann nicht als selbstverständlich angesehen werden. Was die Trump-Wahl für den Privacy Shield bedeutet Der Privacy Shield ist das Datenschutzabkommen zwischen EU und USA, das im August 2016 in Kraft getreten ist. Er regelt, unter welchen Bedingungen personenbezogene Daten aus der EU in die USA übertragen werden dürfen.
Digitalgipfel und E-Government-Praxis. Was zwischen Gipfel und Realität liegt. – Oktober 2016 im E-Government-Rückblick.
Der Digitalgipfel der Bundesregierung findet im Oktober statt. Was er zeigt: Deutschland ist gut darin, Digitalisierung zu besprechen. Was es schlechter ist: Digitalisierung umzusetzen. Das ist keine neue Diagnose. Sie ist im Oktober 2016 nicht weniger wahr als in den Jahren davor. Was Gipfelkultur für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet Digitalgipfel, Kongresse, Konferenzen: Die E-Government-Konferenzlandschaft ist reich. Was sie produziert: Austausch, Netzwerke, Sichtbarkeit für das Thema. Was sie nicht produziert: digitale Dienste.
Open Data und Registermodernisierung. Was Deutschland noch nicht hat. – September 2016 im E-Government-Rückblick.
September 2016. Die Debatte über Open Data, Registermodernisierung und Once-Only-Prinzip nimmt an Substanz zu. Was dahintersteht, ist die Kernfrage der Verwaltungsdigitalisierung: Wie geht der Staat mit seinen eigenen Daten um? Was das Once-Only-Prinzip bedeutet Das Once-Only-Prinzip besagt: Bürger:innen müssen dem Staat Daten nur einmal mitteilen. Danach nutzt der Staat diese Daten intern, statt sie immer wieder abzufragen. Was das in der Praxis erfordert: Register, die miteinander kommunizieren können. Wenn das Einwohnermeldeamt weiß, wo jemand wohnt, muss die Kfz-Zulassungsstelle diese Information nicht erneut erfragen. Wenn die Rentenversicherung die Beschäftigungshistorie kennt, muss sie für einen Antrag nicht neu angegeben werden.