Themenfelder zugeordnet. Was jetzt die Entwicklungsphase bestimmt. – April 2018 im E-Government-Rückblick.
Die Themenfeld-Zuordnungen sind abgeschlossen. 35 Themenfelder, 35 Federführungsländer. Manche Länder haben mehrere Felder übernommen. Die Entwicklungsphase kann beginnen. Was mit dieser Zuordnung entschieden ist: Wer für welchen Teil des OZG-Programms verantwortlich ist. Was damit noch nicht entschieden ist: Wie schnell die Entwicklung läuft, welche Qualitätsstandards gelten, und wie sichergestellt wird, dass die entwickelten Dienste tatsächlich nachgenutzt werden. Was die Kapazitätsunterschiede bedeuten Nicht alle Federführungsländer sind gleich aufgestellt. Ein Bundesland mit eigenem IT-Dienstleister, erfahrenen Projektteams und einem etablierten digitalen Verwaltungsrahmen entwickelt schneller als ein kleines Bundesland ohne diese Voraussetzungen.
Koalitionsvertrag beschlossen. Was das digitale Kapitel verspricht. – März 2018 im E-Government-Rückblick.
Am 12. März unterzeichnen CDU/CSU und SPD den Koalitionsvertrag. Die neue Bundesregierung unter Angela Merkel steht. Was das digitale Kapitel enthält, ist mehr als die üblichen Bekundungsformeln, aber weniger als eine Umsetzungsplanung. Für die Verwaltungsdigitalisierung sind drei Punkte relevant: das Bekenntnis zum OZG, die Ankündigung eines Registermodernisierungsgesetzes, und die Aussage zur BundID als digitalem Identitätssystem. Was der Koalitionsvertrag zum OZG sagt Das OZG wird im Koalitionsvertrag explizit benannt und als Priorität der Bundesregierung ausgewiesen. Was das bedeutet: Das Programm hat politische Rückendeckung auf Bundesebene für vier Jahre. Das ist keine Trivialität. Programme ohne Koalitionsvertragsverankerung haben es schwerer, Ressourcen und Aufmerksamkeit zu halten.
Koalitionsverhandlungen. Was der digitale Kurs der GroKo bedeutet. – Februar 2018 im E-Government-Rückblick.
Die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD laufen. Was im Februar 2018 in den Verhandlungsgruppen erarbeitet wird, wird für vier Jahre die Bundesdigitalpolitik prägen. Das digitale Kapitel ist eines der umstritteneren, weil es Schnittstellen zu Wirtschafts-, Infrastruktur- und Bildungspolitik hat. Was für die Verwaltungsdigitalisierung relevant ist: Wie stark das OZG im Koalitionsvertrag verankert wird, und was zu den Voraussetzungen gesagt wird. Was ein starkes digitales Kapitel leisten würde Ein Koalitionsvertrag, der das OZG aktiv benennt und mit konkreten Maßnahmen unterlegt, hat eine steuernde Wirkung. Was ein schwaches digitales Kapitel, das nur allgemeine Digitalisierungsbekundungen enthält, bewirkt: Es lässt den Bundesministerien Spielraum, der nicht immer zugunsten schneller Umsetzung genutzt wird.
OZG im ersten Jahr. Was aus dem Gesetz ein Programm machen muss. – Januar 2018 im E-Government-Rückblick.
Das Onlinezugangsgesetz ist seit August 2017 in Kraft. Januar 2018 ist der erste Monat des ersten vollständigen Umsetzungsjahres. Was das bedeutet: Die gesetzliche Verpflichtung ist da. Das Programm dahinter muss erst noch aufgebaut werden. Was in diesen ersten Wochen auf den Tisch kommt, sind die grundlegenden Fragen: Wer koordiniert? Wie werden die 575 Verwaltungsleistungen strukturiert? Wer übernimmt welche Federführung? Was die Themenfeld-Struktur leisten soll 575 Verwaltungsleistungen sind zu viele, um sie einzeln zu koordinieren. Was der IT-Planungsrat im ersten Quartal erarbeitet, ist eine Strukturierung in Themenfelder. Zusammengehörende Leistungen werden gebündelt, ein Federführungsland übernimmt die Verantwortung für ein Themenfeld.
Jahresrückblick 2017. Das OZG-Jahr zwischen Beschluss und Stillstand. – Dezember 2017 im E-Government-Rückblick.
Das Jahr 2017 endet mit einem Paradox: Das OZG ist in Kraft, aber das Programm zur Umsetzung hat kaum begonnen. Was das Wahljahr gekostet hat, ist nicht das Gesetz, sondern die Monate, die für operative Planung hätten genutzt werden können. Was 2017 geleistet hat Das Jahr hat das Wichtigste geleistet: das Onlinezugangsgesetz . Was am 18. August 2017 in Kraft trat, ist ein rechtlicher Meilenstein. Deutschland hat erstmals eine gesetzliche Verpflichtung mit konkretem Datum für die Digitalisierung aller wesentlichen Verwaltungsleistungen.
Jamaica gescheitert. Was die politische Hängephase bedeutet. – November 2017 im E-Government-Rückblick.
Am 19. November bricht FDP-Chef Christian Lindner die Jamaica-Sondierungen ab. “Lieber nicht regieren als falsch regieren.” Deutschland steht ohne eine in Koalitionsverhandlungen befindliche Regierung da. Was folgt, ist eine politische Hängephase, die in ihrer Länge unbekannt ist. Für das OZG-Programm ist das eine schwierige Situation. Was die Hängephase für das OZG bedeutet Das OZG ist in Kraft. Es braucht keine neue Regierung, um gültig zu sein. Was es braucht: eine Bundesregierung, die die operative Planung beschließt. Themenfeld-Zuordnungen, Finanzierungsarchitektur, FITKO -Gründungsbeschluss. Diese Entscheidungen sind politisch und können in einer geschäftsführenden Bundesregierung nicht ohne Weiteres getroffen werden.
Jamaica-Sondierungen. Was die Koalitionsverhandlungen für die Digitalpolitik bedeuten. – Oktober 2017 im E-Government-Rückblick.
Die Jamaica-Sondierungen laufen. CDU/CSU, FDP und Grüne erkunden, ob eine Koalition möglich ist. Was das digitalpolitische Kapitel der Gespräche betrifft, sind die Positionen unterschiedlich, aber nicht unvereinbar. Was die drei Parteien digital unterscheidet FDP und Grüne haben digitalpolitische Profile, die in einigen Punkten divergieren. Die FDP setzt auf marktwirtschaftliche Digitalisierung, weniger Regulierung, Startup-Förderung. Die Grünen betonen Datenschutz, digitale Teilhabe und öffentliche Infrastruktur. CDU/CSU steht für Kontinuität und pragmatische Verwaltungsdigitalisierung. Was das für das OZG bedeutet: Alle drei Parteien haben das Gesetz im vergangenen Bundestag mitgetragen oder nicht dagegen gestimmt. Das OZG ist keine parteipolitische Konfliktlinie. Was in den Verhandlungen relevant werden kann: die Frage, wie viel Geld der Bund für die Umsetzung bereitstellt, und ob es ein eigenes Digitalministerium geben wird.
Bundestagswahl 2017. Was das Ergebnis für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet. – September 2017 im E-Government-Rückblick.
Am 24. September 2017 wählt Deutschland. Das Ergebnis ist überraschend deutlich: CDU/CSU kommt auf 32,9 Prozent, ihr schlechtestes Ergebnis seit 1949. Die SPD erreicht 20,5 Prozent. Die AfD zieht mit 12,6 Prozent erstmals in den Bundestag ein. FDP, Linke und Grüne ziehen ebenfalls ins Parlament ein. Was das bedeutet: Eine einfache GroKo-Fortsetzung ist rechnerisch möglich, aber politisch schwierig. Was die nächsten Wochen zeigen werden: welche Koalitionsoption die Bundesregierung bildet. Was das Wahlergebnis für die Koalitionsbildung bedeutet Die arithmetischen Optionen sind begrenzt. Was nach dem Wahlergebnis kommt: Sondierungen zwischen CDU/CSU, FDP und Grünen (Jamaica-Koalition), und als Rückfall-Option eine erneute GroKo. Die SPD hat zunächst die Oppositionsrolle erklärt.
OZG offiziell in Kraft. Was die fünf Jahre bis 2022 erfordern. – August 2017 im E-Government-Rückblick.
Am 18. August 2017 tritt das Onlinezugangsgesetz in Kraft. Was damit beginnt: eine fünfjährige Umsetzungsphase, in der 575 Verwaltungsleistungen digitalisiert werden sollen. Was das bedeutet, wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Was schon jetzt klar ist: Das Gesetz allein reicht nicht. Was in fünf Jahren erledigt sein muss 575 Leistungen in fünf Jahren. Das klingt machbar. Was es strukturell erfordert, ist komplexer: Ein föderales System mit 16 Ländern und über 11.000 Kommunen muss koordiniert digitalisieren. Nicht jede Kommune entwickelt jeden Dienst selbst. Das EfA-Modell sieht vor, dass Federführungsländer entwickeln und die anderen nachnutzen.
OZG in Kraft. Was die ersten Wochen nach dem Beschluss zeigen. – Juli 2017 im E-Government-Rückblick.
Das OZG ist beschlossen. Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt und das formelle Inkrafttreten stehen in den nächsten Wochen an. Was die ersten Reaktionen auf Länder- und Kommunalebene zeigen: Das Gesetz wird ernst genommen. Und die Fragen, die es aufwirft, sind größer als erwartet. Was Länder und Kommunen jetzt fragen Was in den Wochen nach dem Bundestags-Beschluss in Länderministerien und Kommunalverbänden diskutiert wird, ist nicht das Ob, sondern das Wie. Wie sieht die Themenfeld-Zuordnung konkret aus? Wer gibt Federführungen für welche Leistungen? Welche finanziellen Mittel stellt der Bund bereit?