EfA in der Praxis. Was zwischen Konzept und Nachnutzung liegt. – Februar 2019 im E-Government-Rückblick.

Das EfA-Modell ist der Kern der OZG-Skalierung. Einer entwickelt, alle anderen nutzen nach. Auf dem Papier ist das überzeugend. Was im Februar 2019 sichtbar wird: Der Weg von einem fertig entwickelten Dienst zur tatsächlichen Nachnutzung ist länger als erwartet, und die Engpässe liegen nicht dort, wo man sie zunächst vermutet hat. Was Dokumentation mit Nachnutzung zu tun hat Ein EfA-Dienst ist erst dann nachnutzbar, wenn er so dokumentiert ist, dass ein IT-Dienstleister in einem anderen Land ihn tatsächlich integrieren kann. Das klingt banal. In der Praxis fehlt genau das bei einem Teil der ersten Dienste.

OZG im zweiten Jahr. Was aus der Aufbauphase in die Umsetzung muss. – Januar 2019 im E-Government-Rückblick.

Das Onlinezugangsgesetz tritt ins zweite Implementierungsjahr. 2017 wurde der gesetzliche Rahmen gesetzt. 2018 war das Jahr der Struktur: 35 Themenfelder wurden definiert, Federführungsländer bestimmt, der Koordinationsrahmen des IT-Planungsrats aufgebaut. 2019 muss das Jahr der Lieferung werden. Was das bedeutet: Die erste EfA-Dienste müssen in Produktion gehen. Nicht alle 575. Aber genug, um zu zeigen, dass das Modell funktioniert. Was aus der Strukturphase gelernt wurde Das EfA-Modell (Einer für Alle) ist das Herzstück der OZG-Skalierung. Ein Land übernimmt die Federführung für ein Themenfeld, entwickelt den Dienst, und alle anderen Länder können nachnutzen. Was das in der Praxis erfordert, ist 2018 deutlicher geworden als erwartet.

Jahresrückblick 2018. Was das erste OZG-Jahr hinterlässt. – Dezember 2018 im E-Government-Rückblick.

Das Jahr 2018 endet. Was das erste vollständige OZG-Umsetzungsjahr hinterlässt, ist eine Struktur, ein Programm, und eine erste Ahnung davon, wie lang der Weg noch ist. Was 2018 geliefert hat Die Themenfeld-Struktur steht. 35 Themenfelder, 35 Federführungsländer. Das ist ein organisatorisches Ergebnis, das in einem föderalen System nicht selbstverständlich ist. Die Aushandlung zwischen Bund und Ländern über Zuständigkeiten, Finanzierung und Koordination war aufwendig. Sie ist abgeschlossen. Der IT-Planungsrat hat die Steuerungsrolle für das OZG übernommen. Was das in der Praxis bedeutet: Es gibt ein Gremium, das Fortschritt misst, Engpässe benennt, und im Bedarfsfall nachsteuert. Das ist mehr, als vor dem OZG existierte.

KI-Strategie beschlossen. Was das für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet. – November 2018 im E-Government-Rückblick.

Die Bundesregierung beschließt die nationale KI-Strategie. Was darin zur öffentlichen Verwaltung steht, ist ein wichtiger Abschnitt. Was die Verbindung zwischen der KI-Strategie und dem laufenden OZG-Programm betrifft, bleibt die Strategie vager als wünschenswert. Was die KI-Strategie für die Verwaltung vorsieht Die Bundesregierung bekennt sich dazu, KI in der öffentlichen Verwaltung einzusetzen. Was konkret genannt wird: Automatisierung von Standardprozessen, Verbesserung von Bürgerservices durch KI-gestützte Systeme, und die Nutzung von Verwaltungsdaten für KI-Anwendungen.

Digitalgipfel Nürnberg. Was der Herbst 2018 für die digitale Verwaltung bringt. – Oktober 2018 im E-Government-Rückblick.

Der Digitalgipfel der Bundesregierung findet im Oktober in Nürnberg statt. Was er zeigt: Die politische Aufmerksamkeit für Digitalisierung ist hoch. Was er auch zeigt: Die Lücke zwischen politischer Ambition und operativer Umsetzung bleibt eine Konstante. Was der Digitalgipfel für die Verwaltungsdigitalisierung bedeutet Der Digitalgipfel ist kein Beschlussgremium für die Verwaltungsdigitalisierung. Was er leisten kann: Sichtbarkeit für das OZG-Programm erzeugen, politischen Rückenwind für konkrete Entscheidungen schaffen, und den Austausch zwischen Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Verwaltung fördern.

Herbststart. Was das letzte OZG-Quartal 2018 entscheiden muss. – September 2018 im E-Government-Rückblick.

September 2018. Der politische Betrieb nimmt wieder Fahrt auf. Was das vierte Quartal bringen muss, ist nicht mehr Struktur, sondern Klarheit: Welche Dienste gehen 2018 noch in Produktion? Was sind die verbindlichen technischen Standards? Und wann startet FITKO ? Was der IT-Planungsrat im Herbst entscheiden muss Der IT-Planungsrat tagt im Herbst. Was auf der Agenda stehen muss: technische Mindestanforderungen für EfA-Dienste. Was bisher fehlt, sind verbindliche Schnittstellenstandards, die alle Federführungsländer einhalten müssen.

Sommerpause 2018. Was die ersten OZG-Monate hinterlassen. – August 2018 im E-Government-Rückblick.

August 2018. Der politische Betrieb verlangsamt sich. Was das OZG-Programm in acht Monaten hinterlassen hat, ist eine Struktur, die steht, eine Entwicklung, die läuft, und drei strukturelle Defizite, die im Herbst adressiert werden müssen. Erstes Defizit: Technische Standards kommen zu spät Was sich im Sommer bestätigt: Die technische Heterogenität der EfA-Entwicklung ist ein Risiko. Verschiedene Länder entwickeln mit verschiedenen Technologien und nach verschiedenen Architekturen. Was dabei entstehen kann, sind Dienste, die in ihrem Entstehungsland funktionieren, aber schwer nachnutzbar sind.

OZG-Entwicklung läuft. Wo die ersten Probleme sichtbar werden. – Juli 2018 im E-Government-Rückblick.

Sommer 2018. Die OZG-Entwicklung ist seit dem Frühjahr in mehreren Themenfeldern angelaufen. Was im Juli sichtbar wird, ist ein charakteristisches Muster früher föderaler IT-Programme: lokale Fortschritte, aber noch keine gemeinsame Richtung. Was die ersten Entwicklungserfahrungen zeigen Federführungsländer, die früh gestartet sind, haben erste Erkenntnisse. Was sie teilen: Die Komplexität der Aufgabe ist höher als in der Konzeptionsphase erwartet. Fachverfahren, die digitalisiert werden sollen, haben mehr Schnittstellen zu anderen Systemen als bekannt war. Nutzertests zeigen, dass viele Prozesse aus der Perspektive der Sachbearbeitenden gestaltet sind, nicht aus der Perspektive der Antragstellenden.

Erster Monat DSGVO. Was die Verwaltung aus dem Datenschutzrecht lernt. – Juni 2018 im E-Government-Rückblick.

Vier Wochen DSGVO . Was der erste Monat unter dem neuen Datenschutzrecht zeigt, ist für öffentliche Verwaltungen ein gemischtes Bild: Viele Prozesse, die als DSGVO-Problem galten, sind handhabbar. Einige Probleme, die für lösbar gehalten wurden, sind es weniger als erwartet. Was das für die OZG-Umsetzung bedeutet, ist kein Widerspruch. Es ist eine Einordnung. Was der Verwaltung das meiste Kopfzerbrechen bereitet Auskunftsanfragen. Die DSGVO gibt Bürger:innen das Recht zu erfahren, welche Daten über sie verarbeitet werden. Was das für Behörden bedeutet: Sie müssen wissen, wo welche Daten liegen. In einer Verwaltung, die über Jahrzehnte gewachsene IT-Landschaften betreibt, ist das keine triviale Frage.

DSGVO kommt. Was öffentliche IT jetzt wissen muss. – Mai 2018 im E-Government-Rückblick.

Am 25. Mai wird die Datenschutz-Grundverordnung anwendbar. Was nach zwei Jahren Übergangszeit beginnt, ist der Regelbetrieb unter europäischem Datenschutzrecht. Für die private Wirtschaft ist das ein schon länger bekanntes Datum. Für die öffentliche Verwaltung ist es eines, das in der OZG-Umsetzung oft zu spät mitgedacht wurde. Was die DSGVO für OZG-Dienste bedeutet OZG-Dienste verarbeiten personenbezogene Daten. Sie nehmen Anträge entgegen, prüfen Ansprüche, erstellen Bescheide. Das sind DSGVO-pflichtige Verarbeitungen. Was das konkret erfordert: Datenschutz-Folgenabschätzungen für Dienste, die sensible Daten verarbeiten, Löschfristen, technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz, und eine klare Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung.