Beratung für eine zukunftsfähige digitale Verwaltung
Ich berate auf beiden Seiten des Tisches: Auftraggeber, die Open Source und digitale Souveränität umsetzen wollen, und Anbieter, die im öffentlichen Markt wachsen wollen.
- Für Verwaltungen – Open-Source-Strategie, unabhängige Evaluation und Vergabe für Bund, Länder und Kommunen.
- Für öffentliche IT-Dienstleister – Open Source als Betriebsmodell, Portfolio-Strategie Souveränität, Ökosystem-Kooperationen.
- Für GovTech-Startups – Public-Sector-Readiness, Markteintritt, Vergabe und Konsortien.
- Für E-Government-Anbieter – Positionierung im Souveränitätsmarkt, Markteinstieg, Marktzugang.
- Für Investoren – kommerzielle Due Diligence, Markt- und Timing-Einschätzung, Portfolio-Support.
Meine Perspektive kommt nicht aus der Theorie, sondern aus über 200 Projekten und 16 Jahren als Unternehmer in genau diesem Markt. Ich kenne die Sprache der CIO-Ebene, die Logik des Vergaberechts und die Kultur der Open-Source-Communities gleichermaßen – und berate unabhängig, ohne eigenes Produkt- oder Lizenzinteresse.
Wenn Sie nicht sicher sind, wo Sie hingehören, oder Ihr Thema quer zu diesen fünf Seiten liegt: Schreiben Sie mir einfach, dann sortieren wir das gemeinsam.
Aktuelle Blogbeiträge
OZG 2.0 in der Ressortabstimmung. Der Sovereign Tech Fund zeigt, was funktioniert. – März 2023 im E-Government-Rückblick.
Seit dem 20. Januar liegt der Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz öffentlich auf dem Tisch. Die Konsultationsphase ist abgeschlossen, die Ressortabstimmung zwischen den Bundesministerien läuft. Bis zum Kabinettsbeschluss, für das Frühjahr erwartet, müssen Bundesministerien und Länder ihre Positionen konsolidieren. Zur gleichen Zeit zeigt der Sovereign Tech Fund mit seinem wachsenden Portfolio, wie gezielte Förderung kritischer Infrastruktur konkret aussehen kann. Beides passiert parallel. Beides betrifft die Zukunft der deutschen Verwaltungs-IT.
OZG 2.0 in der Konsultation. Die Kommunen haben Fragen. – Februar 2023 im E-Government-Rückblick.
Am 20. Januar hat das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz veröffentlicht. Der erste konkrete Entwurf für OZG 2.0 ist damit öffentlich. Die Konsultation läuft, Verbände und Länder haben Zeit, Stellungnahmen einzureichen. Zeitgleich beginnt das im November 2022 gegründete ZenDiS mit den ersten operativen Monaten und dem Aufbau von openDesk. Der Entwurf ist ein Schritt. Was er bringt, ist klar. Was er ausspart, auch. Was die Kommunen am Entwurf kritisieren Der Referentenentwurf enthält die richtigen Instrumente: Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen als langfristiges Ziel, Abbau von Schriftformerfordernissen, Once-Only als Grundprinzip, die BundID als zentrale Identitätslösung.
Der Referentenentwurf ist da. Was aus OZG 2.0 wirklich werden kann. – Januar 2023 im E-Government-Rückblick.
Am 20. Januar veröffentlicht das Bundesinnenministerium den Referentenentwurf für das OZG-Änderungsgesetz . Zum gleichen Zeitpunkt nimmt das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung, ZenDiS , seinen offiziellen Betrieb auf. Zwei Institutionen, die 2023 prägen werden: eine, die den gesetzlichen Rahmen für die Verwaltungsdigitalisierung neu setzen soll, und eine, die die technische Infrastruktur für souveräne Verwaltungs-IT liefern soll. Der Monat, in dem 2023 inhaltlich beginnt. Was der Referentenentwurf verspricht Der Entwurf ist das Papier, das Verwaltungsdigitalisierungs-Fachleute seit Jahren gefordert haben: Ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen als langfristiges Ziel, nicht nur als Programm. Der Abbau von Schriftformerfordernissen, die Jahrzehnte lang als Digitalisierungsbremse fungierten. Die BundID als zentrale Identitätslösung mit Once-Only als Grundprinzip. Ende-zu-Ende-Digitalisierung als Regelanspruch, nicht als Bonus.
OZG-Deadline erreicht. Was wirklich fertig ist und was jetzt kommt. – Dezember 2022 im E-Government-Rückblick.
Der 31. Dezember 2022 ist da. Die gesetzliche OZG-Frist endet. Von den 575 priorisierten Verwaltungsleistungen sind nicht alle vollständig digitalisiert. Das war absehbar. Was jetzt zählt, ist nicht die Nachberechnung, wie weit man gefehlt hat, sondern die Frage, was das Programm gebracht hat und was es nicht gebracht hat. Beides verdient eine ehrliche Antwort. Was das OZG-Programm geleistet hat Das OZG hat etwas erreicht, das oft unterschätzt wird: Es hat die Verwaltungsdigitalisierung als gemeinsame politische Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen etabliert. Vor OZG gab es keine föderale Koordinationsstruktur für die Umsetzung digitaler Verwaltungsleistungen. Nach OZG gibt es sie.
ZenDiS gegründet. NIS2 beschlossen. Und der Digitalgipfel tagt. – November 2022 im E-Government-Rückblick.
November 2022 bringt drei Nachrichten, die für die Verwaltungsdigitalisierung langfristig relevant sind. Erstens: Das Zentrum für Digitale Souveränität der öffentlichen Verwaltung (ZenDiS) wird gegründet. Die neue Bundesbehörde soll openDesk entwickeln und die souveräne Verwaltungs-IT-Infrastruktur ausbauen. Zweitens: Der Digitalgipfel der Bundesregierung diskutiert Plattformökonomie, KI und föderale Digitalstrategie. Drittens: Der EU-Rat verabschiedet NIS2 , die neue EU-Richtlinie zur Cybersicherheit. Sechs Wochen bis zur OZG-Deadline. Was ZenDiS bedeutet und was es braucht Die Gründung von ZenDiS ist eine Strukturentscheidung. Deutschland hat damit eine Institution, die souveräne Verwaltungs-IT nicht nur fördert, sondern selbst entwickelt und betreibt. Das unterscheidet ZenDiS von bisherigen Förderinstitutionen.